Ärzteschaft fordert Verbot von privatem Silvester-Feuerwerk

Ärzteschaft fordert Verbot von privatem Silvester-Feuerwerk

Berlin (epd). Die Bundesärztekammer fordert ein Verbot von privatem Silvester-Feuerwerk. „Bleibt die Politik weiter untätig, trägt sie mit dazu bei, dass sich Jahr für Jahr tausende Menschen durch Silvester-Feuerwerk verletzen und mitunter Ärztinnen und Ärzte, Rettungs- und Ordnungskräfte mit Knallkörpern bedroht oder tätlich angegriffen werden“, erklärte der Präsident der Bundesärztekammer, Klaus Reinhardt, am Samstag zum diesjährigen Verkaufsstart von Feuerwerkskörpern.

„Niemand möchte den Menschen die Möglichkeit nehmen, Silvester ausgelassen zu feiern“, betonte der Facharzt für Allgemeinmedizin und verwies auf Alternativen wie zentral organisierte Feuerwerke oder Drohnen- und Lasershows. Doch der fahrlässige und alkoholisiert beeinträchtigte Umgang mit Böllern und Raketen führe zu teils schweren Verletzungen und belaste die ohnehin hoch frequentierten Notaufnahmen der Kliniken.

„Gerade Verletzungen an Augen und Ohren häufen sich in der Silvesternacht. Besonders erschreckend ist, dass viele Kinder und Jugendliche zu Opfern werden“, mahnte Reinhardt: „Auch leiden Menschen mit Atemwegserkrankungen, Schwangere und Menschen mit (Kriegs-)Traumata unter dem Lärm, den Explosionen und der Umweltverschmutzung durch die Feuerwerkskörper.“ Zudem erinnerte er an die Folgen der Knallerei für Tiere. Ein privates Böller-Verbot fordern auch Umwelt- und Tierschutzorganisationen.

Eine epd-Umfrage im Dezember ergab, dass einige Kommunen sich mehr Befugnisse wünschen, um das Böllern zum Jahreswechsel in geordnete Bahnen zu lenken. Großstädte wie Köln, Hamburg, München oder Stuttgart haben temporäre Verbotszonen ausgewiesen. Der Deutsche Städtetag fordert eine Ermächtigungsgrundlage, um privates Feuerwerk im öffentlichen Raum einfacher beschränken zu können. Bislang müssen dafür explizit eine besondere Gefahrenlage oder eine außergewöhnliche bauliche Situation gegeben sein.

Die Verordnung zum Sprengstoffgesetz sieht vor, dass bundesweit an Silvester und Neujahr Kleinfeuerwerk von jedem Menschen ab 18 Jahren abgebrannt werden darf. In unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie „besonders brandempfindlichen Gebäuden oder Anlagen“ ist Böllern aber grundsätzlich verboten.