Frankfurt a.M. (epd). Der Online-Versandhändler Amazon darf Mineralstofftabletten laut einem Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Frankfurt am Main nicht mit dem Zusatz „Anti-Kater“ bewerben. Dies verstoße gegen die europäische Lebensmittelinformationsverordnung, teilte das OLG am Mittwoch mit. Die Klage eines Wettbewerbsverbandes betraf das auf Amazon vertriebene Produkt „Dextro Energy Zero Calories (...) Tabletten - Anti Kater“. Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig. (AZ: 6 Ukl 1/24)
Die EU-Verordnung verbiete es, einem Lebensmittel Eigenschaften der Vorbeugung, Behandlung oder Heilung einer menschlichen Krankheit zuzuschreiben, erklärte das Gericht. Die in dem strittigen Produkt enthaltenen Mineralstoffe seien Lebensmittel, da sie vom Menschen aufgenommen würden. Die Symptome nach zu starkem Alkoholkonsum seien als Krankheit einzustufen.
Die weite Auslegung des Verordnungsbegriffs solle der Gefahr begegnen, dass Lebensmittel als Arzneimittelersatz angesehen und ohne zureichende Aufklärung eingesetzt werden, begründete das Gericht seine Entscheidung.