Berlin (epd). Ein Jahr nach der Gesetzesreform zur Fachkräfteeinwanderung sieht die Bundesregierung erste Erfolge. Seit November 2023 seien nach vorläufigen Zahlen etwa 200.000 Visa zu Erwerbszwecken erteilt, teilten das Innenministerium, das Auswärtige Amt und das Arbeitsministerium am Sonntag mit. Im Vergleich zum Vorjahr (177.578) sei dies ein Anstieg um über zehn Prozent. „Wir sorgen dafür, dass wir die Arbeits- und Fachkräfte gewinnen, die unsere Wirtschaft seit Jahren dringend braucht“, erklärte Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD).
Besonders erfreulich sei das große Interesse von Menschen, die in Deutschland studieren, eine Berufsausbildung machen oder ihren ausländischen Abschluss anerkennen lassen wollen, erklärten die Ministerien. Die Visazahlen seien in diesem Bereich um über 20 Prozent bei Studierenden aus Drittstaaten, um zwei Drittel bei Auszubildenden und um knapp 50 Prozent bei Maßnahmen zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen gestiegen.
Das Gesetz wirke, erklärte Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD), „die Visaerteilung und die Beratungsgespräche im Ausland sind auf Rekordniveau“. Die deutschen Betriebe suchten händeringend fleißige Hände und kluge Köpfe. Anfang November hatte bereits die Bundesagentur für Arbeit (BA) mitgeteilt, dass die Zahl der Beratungen für Interessentinnen und Interessenten aus dem Ausland gestiegen sei.
Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz ist seit November 2023 schrittweise in Kraft getreten. Es erleichtert die Einwanderung aus Nicht-EU-Staaten und ermöglicht etwa eine Einreise zur Jobsuche oder die Aufnahme einer Arbeit ohne einen zuvor durch Deutschland anerkannten Berufsabschluss. Ziel ist es, die Zahl aus dem Ausland kommender Arbeitskräfte deutlich auf bis zu 400.000 pro Jahr zu erhöhen.
Laut der Bundesregierung ist die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung in den vergangenen fünf Jahren insgesamt um 1,6 Millionen gestiegen (Dezember 2023 gegenüber Dezember 2018). Dabei ist der Anstieg zu 89 Prozent auf Ausländerinnen und Ausländer (1,45 Millionen) zurückzuführen (dazu zählen EU-Bürgerinnen und Bürger sowie Drittstaatsangehörige). Davon geht über die Hälfte des Anstiegs auf Drittstaatsangehörige zurück (995.000). Von Dezember 2022 bis Dezember 2023 ist die Zahl Ausländerinnen und Ausländer mit sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung um 290.000 gestiegen.