Würzburg (epd). Die evangelische Kirche hat einen Maßnahmenplan zur Prävention und zum Umgang mit sexualisierter Gewalt beschlossen. Die Synode der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) verabschiedete am Mittwoch einstimmig in Würzburg das zwölf Punkte umfassende Papier, das vorsieht, für Betroffene ein „Recht auf Aufarbeitung“ zu schaffen und eine zentrale Ombudsstelle einzurichten.
Zudem soll die Gewaltschutzrichtlinie der EKD mit dem Ziel einheitlicher Standards in der Prävention sexualisierter Gewalt novelliert werden. Die Landeskirchen sollen ihre Personalakten systematisch nach möglichen Fällen sexualisierter Gewalt untersuchen. Außerdem will die evangelische Kirche ihr Sexualverständnis mithilfe von Experten kritisch reflektieren lassen und plant eine Publikation dazu.
Der Maßnahmenplan ist eine Konsequenz aus der zu Beginn des Jahres veröffentlichten ForuM-Studie zu Ausmaß und Ursachen von sexuellem Missbrauch in der evangelischen Kirche. Erarbeitet wurde der Plan vom Beteiligungsforum, in dem Betroffene und kirchliche Beauftragte Empfehlungen zum Umgang mit sexualisierter Gewalt formulieren. Die Beschlüsse des Gremiums haben für die EKD verbindlichen Charakter, müssen förmlich aber von der Synode, dem Rat der EKD oder der Kirchenkonferenz, in der die 20 Landeskirchen zusammengeschlossen sind, beschlossen werden.
Betroffene sexualisierter Gewalt in der evangelischen Kirche haben künftig zudem mehr Rechte in kirchlichen Disziplinarverfahren. Betroffene haben demnach künftig Anspruch auf Akteneinsicht, müssen über den Stand des Verfahrens informiert werden und haben das Recht, einen Beistand oder eine Vertrauensperson hinzuzuziehen. Die Kosten dafür trägt die Kirche.