Luxemburg, Brüssel (epd). Der EU-Migrationsfonds für Afrika mit einem Umfang von fünf Milliarden Euro wird laut dem Europäischen Rechnungshof nicht gezielt eingesetzt, um die Ursachen von Flucht und Migration auf dem afrikanischen Kontinent zu bekämpfen. Die Gelder würden trotz einer ersten Rüge durch die EU-Prüfer im Jahr 2018 noch immer „nach dem Gießkannenprinzip verteilt“, wie der Rechnungshof am Mittwoch in Luxemburg kritisierte.
Der Fonds (EUTF Afrika) wurde 2015 als Reaktion auf die Migrationskrise eingerichtet. Er zielt darauf ab, Krisen in der Sahelzone, am Horn von Afrika und in Nordafrika zu bewältigen und damit Fluchtursachen zu bekämpfen, etwa durch die Schaffung von Beschäftigungsperspektiven.
Laut den EU-Prüfern wird auch dem Risiko von Menschenrechtsverletzungen bei von der EU geförderten Programmen nicht entschlossen genug begegnet. Weil die Kommission über keine formellen Verfahren für die Meldung, Erfassung und Weiterverfolgung von Verdachtsfällen verfüge, seien die Prüfer „nicht in der Lage zu bestätigen, dass alle Vorwürfe weiterverfolgt wurden“. Aus Mitteln des Fonds seien etwa Auffanglager für Migranten in Libyen finanziert worden, doch die Behörden des nordafrikanischen Landes hätten den EU-Prüfern den Zugang verwehrt.
Die Förderung aus dem Fonds sollte gezielt und „faktengestützt“ erfolgen, wie die EU-Prüfer weiter erklären. Mehr als 100 Forschungsberichte seien daher im Zusammenhang mit dem Fonds finanziert worden. Diese hätten auch wertvolle Informationen über die Ursachen von Konflikten, irregulärer Migration und Vertreibung geliefert. Der Großteil der Berichte sei allerdings erst veröffentlicht worden, nachdem bereits fast alle Mittel zugewiesen wurden. Der Fonds läuft 2025 aus.
Die EU-Prüfer fordern die Kommission auf, künftig Gebiete und Empfänger gezielter auszuwählen sowie Risiken für Menschenrechtsverletzungen besser zu identifizieren und entsprechende Vorsorgemaßnahmen zu ergreifen.