Heil macht Druck beim Mindestlohn: Muss 14 bis 15 Euro betragen

Heil macht Druck beim Mindestlohn: Muss 14 bis 15 Euro betragen

Berlin (epd). Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) hat die unabhängige Mindestlohn-Kommission aufgefordert, sich bei ihren nächsten Beschlüssen an EU-Vorgaben zu orientieren. Heil sagte am Montag im ARD-Morgenmagazin: „Wir haben diese EU-Richtlinie. Die ist verbindlich.“ Er werde dafür sorgen, dass das deutsche Recht der EU-Mindestlohn-Richtlinie entspreche, erklärte Heil. Dies habe er der Mindestlohn-Kommission in einem Brief mitgeteilt. Heil sagte weiter, die Mindestlohn-Kommission entscheide unabhängig. Sie müsse sich aber an deutsches Recht und an EU-Vorgaben halten.

Der Mindestlohn beträgt in Deutschland derzeit 12,41 Euro pro Stunde. Die Mindestlohn-Kommission hatte zuletzt lediglich eine geringfügige Erhöhung empfohlen. Sie war erstmals nicht zu einem einheitlichen Votum gekommen. Vielmehr hatte die Arbeitgeberseite mit der bei einem Patt entscheidenden Stimme der Vorsitzenden die Gewerkschaften überstimmt.

Heil sagte, die letzte Erhöhung sei zu gering ausgefallen. Die 45 Millionen Beschäftigten in Deutschland hätten „anständige Löhne und Arbeitsbedingungen verdient“. Nach den Vorgaben der EU-Mindestlohn-Richtlinie muss der gesetzliche Mindestlohn Heil zufolge im Jahr 2026 bei 14 bis 15 Euro pro Stunde liegen. Die Mindestlohn-Kommission entscheidet in der ersten Jahreshälfte 2025, wie es 2026 mit dem Mindestlohn weitergeht. Anfang 2025 steigt er zunächst um 41 Cent auf 12,82 Euro pro Stunde.

Die 2022 beschlossene EU-Mindestlohn-Richtlinie muss in den EU-Staaten, in denen bereits ein Mindestlohn gilt, bis zum November umgesetzt werden. Sie schreibt vor, dass der Mindestlohn einen gewissen Lebensstandard sicherstellt. Bisher gibt es nationale Mindestlöhne, beispielsweise in Bulgarien, die zum Überleben nicht ausreichen. Wie die Länder einen angemessenen Lebensstandard bemessen, ist ihnen überlassen. Sie müssen aber ein nachvollziehbares Verfahren anwenden, beispielsweise den Mindestlohn an der in der Europäischen Union gültigen Armutsgefährdungsgrenze von 60 Prozent des Medianeinkommens orientieren. Auf diesen Wert bezieht sich auch der deutsche Arbeitsminister Heil.

Die Linken-Politikerin und Bundestagsabgeordnete Susanne Ferschl forderte Heil auf, der Mindestlohn-Kommission klare Vorgaben zu machen. Es reiche nicht, Briefe zu schreiben, in denen er die Kommission bitte, sich an geltendes Recht zu halten, erklärte Ferschl.