Ministerium: Den Bürgergeld-Regelsatz kann man nicht einfach kürzen

Ministerium: Den Bürgergeld-Regelsatz kann man nicht einfach kürzen

Berlin (epd). Bürgergeldempfänger und -empfängerinnen sind vor einer Kürzung des Regelsatzes geschützt. Das Bundesarbeitsministerium erklärte am Montag in Berlin zu der jüngsten FDP-Forderung, das Bürgergeld zu senken, dies sei weder kurzfristig möglich, noch dann, wenn die Regelsätze fortgeschrieben werden. Der Vorsitzende der FDP-Bundestagsfraktion, Christian Dürr, hatte in der „Bild“-Zeitung (Montag) verlangt, das Bürgergeld „schnellstmöglich“ zu kürzen. Das würde die Steuerzahler um 850 Millionen Euro entlasten.

Eine Sprecherin des Ministeriums erklärte, selbst wenn sich bei der nächsten Berechnung der Regelsätze für 2025 Beträge ergäben, die unter den geltenden Sätzen liegen, würden die Sätze „durch eine gesetzliche Besitzschutzregelung auf dem aktuellen Niveau fortgeschrieben“. Im Rahmen der regelmäßigen, per Verordnung geregelten Fortschreibung gebe es keinen politischen Entscheidungsspielraum, erklärte die Sprecherin.

Angesichts der rückläufigen Preisentwicklung sei zu Beginn des kommenden Jahres mit einer Nullrunde beim Bürgergeld zu rechnen. Bei der Berechnung der Regelsätze handele es sich um gesetzliche Festlegungen, „die überall einzusehen sind“, ergänzte sie. Dürr hatte darauf verwiesen, dass die Inflation gesunken ist und deshalb auch die Bürgergeld-Sätze angepasst werden und sinken müssten.

Das Bürgergeld war wegen der starken Preissteigerungen nach dem Überfall Russlands auf die Ukraine zweimal deutlich erhöht worden. Zuletzt erhielt ein alleinstehender Erwachsener Anfang 2024 zwölf Prozent oder 61 Euro pro Monat mehr; der Regelsatz beträgt monatlich 563 Euro plus Miete und Heizung.