Berlin (epd). Die Bundesregierung muss laut einer Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg (OVG) das Nationale Luftreinhalteprogramm ändern. Dieses müsse erforderliche Maßnahmen enthalten, um Emissionen von Schadstoffen wie Feinstaub zu reduzieren, sagte die Vorsitzende Richterin Ariane Holle am Dienstag bei der Urteilsverkündung in Berlin. (AZ: OVG 11 A 16/20)
Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) als Klägerin wollte mit dem Verfahren eine Senkung des Ausstoßes von Ammoniak, Stickoxiden und Feinstaub erreichen. Konkret wirft die DUH der Bundesregierung vor, gegen die Europäische Richtlinie zur Reduktion nationaler Emissionen bestimmter Luftschadstoffe zu verstoßen.
Die Umweltorganisation betonte, die Maßnahmen im Nationalen Luftreinhalteprogramm reichten nicht aus, um sämtliche Reduktionsziele für 2025 und für 2030 sicher einhalten zu können. Die Umwelthilfe versucht derzeit mit einer Reihe von Klagen, die Bundesregierung zu einem konsequenteren Klimaschutz zu verpflichten.
Im Mai hatte die Bundesregierung das im Jahr 2019 beschlossene Nationale Luftreinhalteprogramm aktualisiert. Die DUH kritisierte, dass dafür Daten des Bundesumweltamtes von 2023 verwendet wurden, nicht aber der zu dem Zeitpunkt bereits vorliegende Bericht zum Treibhausgas-Ausstoß für 2024.
Die Anwälte der Bundesregierung erklärten dagegen, es sei schwierig gewesen, aktuelle Daten für die Aktualisierung des Luftreinhalteprogramms zu erhalten. Mit einer Neuabschätzung hätte es Verzögerungen und ein mögliches Vertragsverletzungsverfahren der EU-Kommission gegeben.