Berlin (epd). Gegen die Novelle des deutschen Klimaschutzgesetzes hat die Deutsche Umwelthilfe (DUH) gemeinsam mit elf Personen Verfassungsbeschwerde eingereicht. Aufgrund der Gesetzesänderungen müssten bis zum Jahr 2030 keine relevanten Klimaschutzmaßnahmen mehr beschlossen werden, kritisierte der Umweltverband am Dienstag in Berlin. Das sei verfassungswidrig.
DUH-Anwalt Remo Klinger sprach bei der Vorstellung der Beschwerde von einer „Entkernung“ des Gesetzes. Er warf der Bundesregierung vor, Klimaschutzmaßnahmen so weit wie möglich aufzuschieben. Die angeblich nötige Flexibilisierung von Klimazielen einzelner Sektoren, in denen Dekarbonisierung schwieriger ist, sei auch in der alten Fassung des Gesetzes vorgesehen gewesen.
Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier hatte die vom Bundestag beschlossene Novelle am Vortag unterzeichnet. Damit kann sie nach ihrer Veröffentlichung in Kraft treten. Sie bedeutet ein Ende der sogenannten Sektorenziele, die jedes einzelne Ministerium beim Klimaschutz in die Pflicht nahm. Künftig muss die Bundesregierung als Ganzes das Erreichen der Klimaziele sicherstellen, kann also Sektoren verrechnen.
DUH-Geschäftsführer Jürgen Resch sagte, die Bundesregierung verabschiede sich mit dieser Gesetzesänderung vom Klimaschutz. In Deutschland blockierten fossile Energie- und Autokonzerne eine wirksame Klimapolitik. Die Ampel-Koalition weite die Förderung von Luxus-Geländewagen mit Verbrennungsmotoren aus und schwäche gezielt den Schienenverkehr.
DUH-Geschäftsführerin Barbara Metz betonte, der Gebäudebereich habe die Klimaziele bereits dreimal verfehlt. Diese Situation werde durch die Gesetzesnovelle verschärft. Nötig sei unter anderem eine Sanierungsoffensive für öffentliche Gebäude.
Erstmals ist die DUH nach eigenen Angaben einer der Beschwerdeführenden. Das sei nach einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte im Rahmen des Verbandsklagerechts nun möglich. Bereits am 1. Juli reichte die Umweltorganisation demnach eine weitere Klage auf Basis des Klimaschutzgesetzes gegen die Bundesregierung beim Verwaltungsgericht Berlin ein. Dabei gehe es um die verspätete Vorlage der jährlichen Klimaschutzberichte, hieß es. Derzeit sind insgesamt fünf DUH-Klimaklagen bei verschiedenen Gerichten gegen die Bundesregierung anhängig.
Nach Angaben des Bundespräsidialamts kam die dort erfolgte Prüfung der Novelle des deutschen Klimaschutzgesetzes zu dem Ergebnis, „dass evidente Verfassungswidrigkeit nicht gegeben ist“. Im Mittelpunkt der Prüfung habe die Vereinbarkeit mit den Vorgaben gestanden, die das Bundesverfassungsgericht in seinem Klimaschutzbeschluss im März 2021 aufgestellt habe. Das höchste deutsche Gericht hatte damals die Bundesregierung verpflichtet, mehr zur Erreichung des 1,5-Grad-Ziels des Pariser Klimaabkommens zu unternehmen.
In der Folge wurde das deutsche Klimaschutzgesetz verabschiedet, das jedes Ministerium zur Einhaltung bestimmter Klimaziele verpflichtete. In den Bereichen Bau und Verkehr wurden die Vorgaben gerissen. Die Ministerien hätten daraufhin nach dem alten Gesetz Sofortprogramme vorlegen müssen. Mit der Novelle ist dies nicht mehr der Fall.