Straßburg (epd). Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat Polen wegen der Verweigerung der Fortsetzung einer Hormontherapie für eine inhaftierte Transfrau verurteilt. Die Straßburger Richter stellten in ihrem am Donnerstag veröffentlichten Urteil fest, dass die Behörden gegen das Recht auf Achtung des Privatlebens gemäß Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention verstoßen hätten.
Die Klägerin wurde 1992 als Mann geboren und 2023 offiziell als Frau anerkannt. Zum Zeitpunkt der Antragstellung war sie nach Angaben des EGMR rechtlich ein Mann und im Gefängnis von Siedlce inhaftiert. Die Behörden verweigerten ihr die Fortsetzung der Hormonersatztherapie. Der Gerichtshof sprach ihr eine Entschädigung von 8.000 Euro für immaterielle Schäden sowie 2.153 Euro für Kosten und Auslagen zu.