Berlin (epd). Ungarns Ministerpräsident Viktor Orban hat die Pläne der Bundesregierung gelobt, die Auslagerung von Asylverfahren in Länder außerhalb der EU zu prüfen. Er begrüße die Position von Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD), hier einen Ausweg zu finden, sagte Orban den Zeitungen der Funke Mediengruppe (Sonntag, online). Ungarn habe mit den sogenannten „äußeren Hotspots“ bereits Zentren außerhalb des Landes geschaffen, in denen Asylanträge geprüft würden.
Scholz hatte nach einem Treffen mit den Ministerpräsidenten der Länder am Donnerstag zugesagt, die Bundesregierung werde die Prüfung von Asylverfahren in Ländern außerhalb der Europäischen Union fortsetzen und dazu bis Dezember konkrete Ergebnisse vorlegen.
„Wir nehmen Asylbewerber auf, wenn sie den Regeln in Ungarn folgen“, erklärte Orban. Diese Vorschriften seien in der EU einzigartig. Wenn Migranten nach Ungarn kommen wollten, müssten sie sich zuerst an eine ungarische Botschaft wenden, zum Beispiel in der serbischen Hauptstadt Belgrad. Dort würden alle Papiere geprüft. „Nur, wenn die ungarischen Behörden grünes Licht geben, können Migranten einreisen. Sonst nicht“, sagte Orban.
In Ungarn waren im vorigen Jahr nach Angaben des Europäischen Statistikamtes Eurostat nur 30 Erstanträge auf Asyl gestellt worden. In Deutschland waren es laut der Jahresstatistik des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge rund 330.000 Erstanträge.
Der ungarische Ministerpräsident betonte, ein Schwerpunkt der ungarischen EU-Ratspräsidentschaft im zweiten Halbjahr 2024 sei es, das Migrationsproblem zu lösen. Ungarn übernimmt am 1. Juli turnusgemäß den Vorsitz des Rates der Europäischen Union.
Am 13. Juni hatte der Europäische Gerichtshof (EuGH) Ungarn zu einer Strafzahlung von 200 Millionen Euro verurteilt, weil sich das Land nicht an geltendes EU-Asylrecht halte. Ungarn hatte unter anderem den Zugang zum Verfahren auf internationalen Schutz beschränkt und Asylbewerber rechtswidrig in Transitzonen inhaftiert. Dadurch umgehe Ungarn bewusst die gemeinsame Asylpolitik der EU, was die Einheit des EU-Rechts und die Solidarität unter den Mitgliedstaaten schwerwiegend gefährde, erklärten die EuGH-Richter.