Namibia: Kriminalisierung von LGBT laut Gericht verfassungswidrig

Namibia: Kriminalisierung von LGBT laut Gericht verfassungswidrig

Nairobi, Windhoek (epd). In Namibia hat das Hohe Gericht die Kriminalisierung von gleichgeschlechtlichem Sex für verfassungswidrig erklärt. Die Richter hätten sich am Freitag einstimmig für die Abschaffung eines entsprechenden Gesetzes ausgesprochen, berichtete die Zeitung „The Namibian”. Der Aktivist Friedel Dausab hatte 2022 gegen das aus der Kolonialzeit stammende Verbot geklagt. “Willkommen in einem neuen Namibia” schrieb die Menschenrechtskampagne "Equal Namibia” auf der Kurznachrichtenplattform X nach dem Urteil.

Die Richter erklärten außerdem, dass die Ansicht, Homosexualität sei „ein abscheuliches Laster“, auf Vorurteilen und persönlicher Abneigung beruhe und diese "unfaire Diskriminierung” künftig verhindert werden solle. Namibia hatte das Gesetz aus der niederländischen Kolonialzeit von Südafrika geerbt, als Südafrika nach dem 1. Weltkrieg die Kontrolle über Namibia von den Deutschen übernahm. Das Verbot von gleichgeschlechtlichem Sex war nach der Unabhängigkeit 1990 beibehalten worden.

Verstöße gegen das sogenannte "Sodomie-Gesetz” wurden allerdings kaum geahndet. Die Regelung wurde aber herangezogen, um Diskriminierung zu rechtfertigen. Laut Amnesty International ist in Namibia im vergangenen Jahr eine Bewegung gegen Lesben, Schwule, Bisexuelle und Transpersonen (LGBT) deutlich erstarkt, vorangetrieben von religiösen Gruppen, nachdem der Oberste Gerichtshof im Mai 2023 entschieden hatte, im Ausland geschlossene gleichgeschlechtliche Ehen anzuerkennen. Das Parlament hatte daraufhin Gesetze verabschiedet, die die Ehe auf eine Partnerschaft zwischen Mann und Frau beschränken.

In Afrika verbieten etwa 30 von 54 Ländern gleichgeschlechtlichen Sex. Während Länder wie Botswana, Gabun und Angola die Kriminalisierung von LGBT-Personen in den vergangenen Jahren aufgehoben haben, haben andere Länder wie Uganda und Ghana ihre staatliche Repression mit neuen Gesetzen verschärft.