Berlin (epd). Vor ihrem Treffen mit Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) haben die Bundesländer deutlich gemacht, die Idee einer Auslagerung von Asylverfahren in Drittstaaten weiterverfolgen zu wollen. Nach einer intensiven Debatte habe es dazu einen Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz gegeben, sagte der Vorsitzende der Runde der Regierungschefs, Hessens Ministerpräsident Boris Rhein (CDU), am Donnerstag nach den länderinternen Beratungen in Berlin. Die Länder wollen am Beispiel konkreter Modelle über Möglichkeiten diskutieren.
Die CDU will eine solche Verlagerung von Asylverfahren in Drittstaaten, um die Zahl von Flüchtlingen in Deutschland zu reduzieren. Niedersachsens Ministerpräsident Stephan Weil (SPD) äußerte sich skeptischer über die Idee, Zuwanderungsprobleme „über Dritt- oder Transitstaaten“ zu lösen. Man müsse auch zur Kenntnis nehmen, dass die Mehrheit der Sachverständigen, die das Bundesinnenministerium angehört hat, von solchen Plänen abgeraten habe. So weit sei die Ministerpräsidentenrunde nicht gegangen, sondern wolle darüber reden, wie konkrete Modelle aussehen könnten.
Das Bundesinnenministerium hat für die Ministerpräsidentenkonferenz, die am Donnerstag weiter gemeinsam mit Scholz und Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) beraten wollte, einen Sachstandsbericht erstellt. Der Bericht, der dem epd vorliegt, prüfte bislang vereinbarte Modelle wie solche zwischen Großbritannien und Ruanda sowie Italien und Albanien und kommt dabei zum Schluss, dass sie für Deutschland nicht übertragbar wären. Zudem formuliert er viele rechtliche und praktische Bedenken gegen die Verlagerung von Asylverfahren in Länder außerhalb der EU.
Die Regierungschefinnen und -chefs haben laut Rhein und Weil zudem eine Empfehlung beschlossen, die Bargeldgrenze der geplanten Bezahlkarte für Flüchtlinge auf 50 Euro festzulegen. Weil sagte, darüber habe es großes Einvernehmen gegeben. Drei Länder hätten aber auch festgehalten, dies nicht zu wollen. Im Frühjahr hatte die Runde der Länder beschlossen, dass jedes Land selbst festlegen soll, wie viel Bargeld Flüchtlinge mit der Karte abheben können.