Regierungsbericht voller Bedenken zur Auslagerung von Asylverfahren

Regierungsbericht voller Bedenken zur Auslagerung von Asylverfahren

Berlin (epd). Der für das Treffen der Ministerpräsidenten mit Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) angekündigte Bericht des Bundesinnenministeriums zur Auslagerung von Asylverfahren in Staaten außerhalb der EU formuliert deutliche Skepsis. Die Anhörung Sachverständiger habe erkennen lassen, dass internationales und EU-Recht eine Feststellung des Schutzstatus Geflüchteter in Dritt- und Transitstaaten „zwar nicht grundsätzlich ausschließt“, heißt es in dem 17-seitigen Bericht des Bundesinnenministeriums, der dem Evangelischen Pressedienst (epd) vorliegt. Viele Sachverständige hätten sich aber „skeptisch bis kritisch“ zu den tatsächlichen Umsetzungsmöglichkeiten geäußert.

Die Bundesregierung hatte den Bundesländern im vergangenen Jahr zugesichert zu prüfen, ob die Prüfung von Asylverfahren auch in Drittstaaten möglich ist. Das Bundesinnenministerium hatte in der Folge 24 deutsche Sachverständige sowie Experten aus anderen Ländern angehört. Die Regierungschefinnen und -chefs beraten am Donnerstag mit Kanzler Scholz unter anderem über die Migrationspolitik.

Deutlich formuliert der Bericht, dass das Bundesinnenministerium es nicht für denkbar hält, Modelle anzuwenden, wie sie zwischen Großbritannien und Ruanda sowie Italien und Albanien vereinbart worden. Unter den gegebenen rechtlichen und praktischen Rahmenbedingungen seien sie in dieser Form nicht auf Deutschland übertragbar Der Bericht verweist im Fall von Ruanda beispielsweise auf Hürden durch EU-Recht, das für Großbritannien nach dem Austritt aus der Europäischen Union nicht mehr gilt.

Wegen der geografischen Lage Deutschlands schließt der Bericht zudem aus, das Italien-Albanien-Modell zu kopieren. Anders als aus Seenot gerettete Schutzsuchende, die Italien nach Albanien bringen will, haben in Deutschland ankommende Flüchtlinge auch deutsches Hoheitsgebiet betreten, womit andere rechtliche Voraussetzungen gelten. Gegenüber der Idee, zusätzliche Optionen für die Stellung eines Asylantrags in Transitstaaten zu schaffen, ist der Bericht auch skeptisch, weil er fürchtet, dass dies vor zusätzlicher Migration nicht wie erhofft abschreckt, sondern im Gegenteil anziehend wirkt.

Am Schluss formuliert der Bericht auch weitere Bedenken, etwa zu den erwartet hohen Kosten, die man tragen müsste, damit Länder bereit sind, die Flüchtlinge aufzunehmen und ihre Fälle zu bearbeiten, oder sogar deutsche Asylverfahren ins Ausland zu verlagern. Zudem warnt er auch vor möglichen immateriellen Kosten, „wenn die Wahrnehmung entsteht, Deutschland ziehe sich zulasten anderer, deutlich ärmerer Staaten aus dem globalen Flüchtlingsschutz zurück“.