Berlin (epd). Amnesty International hat die Anklageerhebung der Staatsanwaltschaft Neuruppin gegen Klimaaktivisten wegen des Vorwurfes der Bildung einer kriminellen Vereinigung scharf kritisiert. Damit erreiche „die Kriminalisierung von Klimaprotest in Deutschland eine neue Eskalationsstufe“, erklärte Paula Zimmermann, Expertin für Meinungs- und Versammlungsfreiheit bei Amnesty Deutschland, am Mittwoch in Berlin. Der entsprechende Strafrechtsparagraf 129 diene eigentlich zur Bekämpfung organisierter Kriminalität. „Seine Anwendung auf gewaltfreien Protest kriminalisiert zivilgesellschaftliches Engagement und schränkt damit demokratische Freiräume ein“, sagte Zimmermann.
Die Staatsanwaltschaft Neuruppin hatte am Dienstag gegen fünf Klimaaktivisten der „Letzten Generation“ Anklage unter anderem wegen des Verdachts der Störung öffentlicher Betriebe, Nötigung und Sachbeschädigung im Zeitraum von April 2022 bis Mai 2023 erhoben. Dabei gehe es um „Angriffe“ gegen Raffinerieanlagen im brandenburgischen Schwedt, den Flughafen Berlin-Brandenburg und das Barberini-Museum in Potsdam. Dort soll am 23. Oktober 2022 im Rahmen einer Aktion der Rahmen des Gemäldes „Getreideschober“ von Claude Monet (1840-1926) beschädigt worden sein.
Zimmermann betonte, an der Begründung der Staatsanwaltschaft zur Anklageerhebung bestünden erhebliche verfassungsrechtliche Zweifel. Der Straftatbestand der Bildung einer kriminellen Vereinigung setze unter anderem voraus, dass von der Vereinigung eine erhebliche Gefahr für die öffentliche Sicherheit ausgeht.