Europäischer Gerichtshof bestätigt Kopftuchverbot an Schulen
Brüssel, Straßburg (epd). Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat ein Verbot zum Tragen von Kopftüchern an Schulen in Belgien bestätigt. In flämischen Bildungseinrichtungen sei das Tragen sichtbarer Glaubenssymbole grundsätzlich verboten, um ein neutrales Schulumfeld zu schaffen. Die Beschränkung sei verhältnismäßig, erklärten die Richter am Donnerstag in Straßburg.
Drei junge Frauen hatten geklagt, weil sie das islamische Kopftuch an ihren weiterführenden Schulen nicht tragen durften. Sie sahen sich dadurch in ihrer Religionsfreiheit verletzt.