Menschenrechtler fordern mehr Schutz für Kriegsdienstverweigerer

Menschenrechtler fordern mehr Schutz für Kriegsdienstverweigerer

Bonn (epd). Die Evangelische Friedensarbeit hat mehr Schutz und Hilfe für Kriegsdienstverweigerer und Deserteure vor allem aus der Ukraine, Russland und Belarus gefordert. Dass in der Europäischen Union Menschen um ihr Leben zittern müssten, nur weil sie ihr Menschenrecht auf Kriegsdienstverweigerung in Anspruch nehmen, sei für die Friedensnobelpreisträgerin EU unwürdig, erklärte der Friedensbeauftragte des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), Landesbischof Friedrich Kramer, zum Internationalen Tag der Kriegsdienstverweigerung an diesem Mittwoch.

„In Litauen hatte ich die Gelegenheit, mit Deserteuren und Kriegsdienstverweigerern aus Belarus zu sprechen“, berichtete Kramer, der leitender Geistlicher der Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland (EKM) ist. Die persönlichen Schicksale seien dramatisch. Teilweise drohe den Asylsuchenden die Abschiebung nach Belarus, wo lange Haftstrafen oder eine Anklage wegen Hochverrats auf sie warten.

Belarussische Deserteure würden in Litauen vom Verteidigungsministerium „als Gefahr für die nationale Sicherheit eingestuft“, kritisierte auch der Friedensbeauftragte der Evangelischen Kirche der Pfalz, Gregor Rehm. Er hatte Kramer begleitet. Die Asylbehörden folgten dieser Einschätzung und erstellten entsprechende Bescheide, sagte Rehm. Bisher habe es für diese gängige Praxis keine gesetzliche Grundlage gegeben. Das scheine sich aber im Moment zu ändern. „Es gibt Bestrebungen, diese Praxis in Gesetzesform zu gießen. Für die belarussischen Deserteure in Litauen bedeutet dies eine Katastrophe.“

Aktuell würden ukrainische Kriegsflüchtlinge im wehrpflichtigen Alter von den Regelungen eines neuen Mobilisierungsgesetzes bedroht, erklärte Sabine Müller-Langsdorf von der Evangelischen Arbeitsgemeinschaft für Kriegsdienstverweigerung und Frieden (EAK). „Danach sollen wehrpflichtige Ukrainer in den Auslandsvertretungen keine Reisepässe mehr erhalten“. Dies bedeute, dass wehrpflichtige Ukrainer im Alter zwischen 18 und 60 Jahren, deren Papiere ablaufen würden, in die Ukraine zurückkehren müssten.