Berlin (epd). Die AfD-Fraktion im Berliner Abgeordnetenhaus wird weiterhin nicht im Präsidium und im Verfassungsschutz-Ausschuss des Parlaments vertreten sein. Ihre Personalvorschläge für die Posten wurden am Donnerstag im Abgeordnetenhaus mehrheitlich abgelehnt. Es war nach der Wiederholungswahl im Februar vergangenen Jahres der zweite Anlauf der AfD-Fraktion, die ihr zustehenden Posten zu besetzen.
Für das Präsidium hatte die AfD-Fraktion ihren Parlamentarischen Geschäftsführer Roland Gläser und die Sprecherin für Gleichstellung, Jeannette Aurich, vorgeschlagen. Für den Sitz im Verfassungsschutz-Ausschuss schickte sie den früheren Bundeswehroffizier und Rechtsanwalt Marc Vallendar ins Rennen. Als Vallendars Stellvertreter stand der fachpolitische Sprecher für Kultur, Robert Eschricht, zur Wahl.
Auch die AfD-Personalvorschläge für den Untersuchungsausschuss zur rechtsextremistischen Straftatenserie in Neukölln und für die Kuratorien von Landeszentrale für politische Bildung, Lette-Verein und Pestalozzi-Fröbel-Haus als Stiftungen des öffentlichen Rechtes fielen bei den Wahlen durch. Laut Parlamentsordnung kann kein Abgeordneter „gezwungen“ werden, einen anderen Abgeordneten zu wählen.
In der vorherigen Wahlperiode war die AfD mit den Abgeordneten Martin Trefzer und Hans-Joachim Berg, später Hugh Bronson, im Präsidium des Abgeordnetenhauses vertreten. Im Ausschuss für Verfassungsschutz saßen für die Fraktion Ronald Gläser und Harald Laatsch. Gewählt wurden sie damals mit den Stimmen von AfD, FDP und CDU. SPD, Grüne und Linke hatten sich enthalten.