Regierung legt sich nicht auf Start für Klimageld fest

Regierung legt sich nicht auf Start für Klimageld fest
Ob, wann und in welcher Höhe ein Klimageld als Kompensation für die steigenden Energiepreise ausgezahlt werden wird, ist offen. In der neu aufgeflammten Debatte drückt Diakonie-Präsident Schuch aufs Tempo: Alles andere sei ungerecht, sagt er.

Berlin (epd). Die Bundesregierung lässt weiter offen, wann und ob es ein Klimageld geben wird. Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) zufolge wird ab 2025 eine Pro-Kopf-Auszahlung technisch möglich sein. Zugleich sagte Lindner der „Neuen Osnabrücker Zeitung“ (Print: Montag, Online: Sonntag) aber auch, es werde erst nach der nächsten Bundestagswahl entschieden, ob das Klimageld tatsächlich komme: „Ob wir die Förderlandschaft in diese Richtung umbauen, wird nach der nächsten Wahl zu entscheiden sein.“

Regierungssprecher Steffen Hebestreit erklärte, dass spätestens 2027, wenn die CO2-Preise deutlich steigen werden, der Auszahlungsweg für ein Klimageld stehen müsse. Das Bundeswirtschaftsministerium ließ offen, welcher Termin angestrebt wird. Der Präsident der Diakonie Deutschland, Rüdiger Schuch, forderte eine schnelle Auszahlung des Klimageldes. Er sagte dem Evangelischen Pressedienst (epd), es nicht auszuzahlen, sei ungerecht.

Finanzminister Lindner sagte der Zeitung, die Einnahmen aus der CO2-Abgabe würden derzeit für die Förderung von Heizungen, Gebäudesanierung oder grüner Stahlproduktion verwendet. Man könne das Geld nicht zweimal ausgeben: „Kurz gesagt, weil ein Haushalt eine Wärmepumpe gefördert bekommt, können in dem Jahr einige hundert andere kein Klimageld ausgezahlt bekommen“, sagte der FDP-Politiker.

Die Debatte um das Klimageld ist wieder aufgeflammt, weil zu Jahresbeginn die CO2-Abgabe stärker erhöht worden ist als geplant. Sie stieg von 30 Euro auf 45 Euro pro Tonne und steigt in den kommenden beiden Jahren weiter. 2027 ist voraussichtlich mit einem deutlichen Preissprung nach oben zu rechnen, weil dann der europäische Emissionshandel die für die CO2-Emissionen im Gebäude- und Verkehrssektor geltenden Festpreise ablöst.

Regierungssprecher Hebestreit sagte, „das Klimageld ist perspektivisch etwas, das wir - wenn der europäische Emissionshandel in die zweite Stufe geht - ab 2027 auf alle Fälle auf den Weg bringen wollen.“ Vorher werde man die Bedingungen schaffen, dass es auch ausgezahlt werden könne. Hebestreit verwies darauf, dass die Regierung die Bürgerinnen und Bürger bei den Energiekosten bereits stark entlastet habe, unter anderem durch die Abschaffung der Umlage für Erneuerbare Energien auf den Strompreis.

Ein Sprecher von Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) verwies ebenfalls auf erfolgte Entlastungen. Er erklärte, die Einnahmen aus der CO2-Abgabe versickerten nicht im Bundeshaushalt, sondern würden dafür eingesetzt, die CO2-Emissionen zu mindern, unter anderem beim Heizen und in der Industrie. Zum Klimageld sagte der Sprecher, die Ampel-Regierung habe lediglich die Aufgabe, die technischen Voraussetzungen für die Auszahlung zu schaffen.

Diakonie-Präsident Schuch forderte demgegenüber die Regierung auf, das Klimageld schnell auf den Weg zu bringen. Das sei eine Frage der Gerechtigkeit, sagte er in Berlin dem Evangelischen Pressedienst (epd) und schloss sich damit den Forderungen der Sozial- und Umweltverbände an. Diejenigen, die wenig Energie verbrauchen, müssten davon finanziell profitieren. „Das ist die Idee des Klimagelds, und deshalb muss die Bundesregierung Wort halten und, wie im Koalitionsvertrag vereinbart, das Klimageld schnellstmöglich einführen“, forderte Schuch. Haushalte mit geringen Einkommen seien von einem höheren CO2-Preis überproportional betroffen, obwohl sie weniger Energie verbrauchten als Wohlhabende.

Die Ampel-Koalition hat im Koalitionsvertrag ein Klimageld als „sozialen Kompensationsmechanismus“ vereinbart, um „einen künftigen Preisanstieg“ sozial abzufedern. Ein Einführungstermin wird nicht genannt. Das Klimageld soll aus Mitteln des Klima- und Transformationsfonds finanziert werden. Durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts, wonach Gelder für Corona-Hilfen nicht in künftige Ausgaben für den Klimaschutz umgewidmet werden dürfen, fehlen Milliardensummen im Bundeshaushalt.