Danach soll die Zahl der verkaufsoffenen Sonn- und Feiertage im Jahr auf maximal 13 pro Kommune begrenzt werden, davon einer im Advent. Das sei eine gute Lösung, die sowohl den Bedürfnissen der Verbraucher gerecht werde als auch für das Verkaufspersonal und die Einzelhändler vernünftige Bedingungen sicherstelle, erklärte Duin. "Das Wochenende wird wieder stärker geschützt, besonders die Auswüchse bei der Sonntagsöffnung gehören bald der Vergangenheit an." Bisher waren vier Sonntagsöffnungen pro Jahr und Verkaufsstelle erlaubt, so dass in einigen großen Städten fast an jedem Sonntag in einem anderen Stadtteil eingekauft werden konnte.
Montags bis freitags soll es nach wie vor keine Beschränkung der Ladenöffnungszeiten geben, aber samstags müssen die Geschäfte nach dem Willen der Landesregierung künftig um 22 Uhr schließen. Der Entwurf sieht weiter vor, dass Bäckereien, Zeitungs- und Blumengeschäfte an Ostern, Pfingsten und Weihnachten wieder am ersten Feiertag öffnen können und dafür am zweiten Feiertag geschlossen bleiben. Der Gesetzentwurf soll noch 2012 in den Landtag eingebracht werden und voraussichtlich im Frühsommer 2013 in Kraft treten.