Bonn, Limburg (epd). Die katholische Deutsche Bischofskonferenz hat die Vatikan-Erklärung zur Segnung gleichgeschlechtlicher Paare begrüßt. Der am Montag in Rom veröffentlichte Text „Fiducia supplicans“ (deutsch: Das flehende Vertrauen) „zieht eine klare Linie zwischen der unverbrüchlichen Treue gegenüber der Lehre der Kirche und den pastoralen Erfordernissen einer kirchlichen Praxis, die den Menschen nahe sein möchte“, erklärte der Bischofskonferenz-Vorsitzende Georg Bätzing. Die Erklärung wende theologische Begriffe in verantwortungsvoller Weise an.
Das Dikasterium für die Glaubenslehre hatte mit Genehmigung von Papst Franziskus die Erklärung „Fiducia supplicans“ veröffentlicht. In dem Text wird den Angaben zufolge erläutert, „dass es dem geweihten Seelsorger grundsätzlich möglich und erlaubt ist, auf den Wunsch von Paaren einzugehen, die um einen Segen für ihre Partnerschaft bitten, auch wenn sie nicht in jeder Hinsicht nach den Normen der Kirche leben“. Die Praxis der Kirche kenne eine Vielzahl von Segensformen, sagte Bätzing: „Es ist gut, dass nun dieser Schatz für die Vielfalt von Lebensmodellen gehoben wird.“
Das Dikasterium für die Glaubenslehre betone dabei die klare Abgrenzung zum sakramentalen Segen im Rahmen der kirchlichen Trauung und „schärft die Notwendigkeit ein, diesen Unterschied keinesfalls zu verwischen“, unterstrich Bätzing: „Andererseits aber weist der Text auf die pastorale Bedeutung eines Segens hin, der auf eine persönliche Bitte hin nicht verweigert werden darf.“ Die Erklärung halte fest, dass für die Erteilung eines einfachen Segens nicht dieselben moralischen Bedingungen verlangt werden müssen und können, die für den Empfang der Sakramente gefordert werden.