Berlin (epd). Bundesverkehrsminister Volker Wissing (FDP) will Revision gegen das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg (OVG) zu den deutschen Klimazielen einlegen. Ein Ministeriumssprecher verwies am Freitag in Berlin darauf, dass die Revision ausdrücklich zugelassen sei. „Und Revision gegen das Urteil einzulegen, ist für uns die logische Konsequenz aus dem neuen Klimaschutzgesetz, das ja kurz vor der Verabschiedung steht im parlamentarischen Verfahren.“ Wenn das neue Klimaschutzgesetz beschlossen sei, entfalle künftig die Sektorbetrachtung „und damit auch die Notwendigkeit, ein Sofortprogramm vorzulegen“.
Die stellvertretende Regierungssprecherin Christiane Hoffmann hielt sich bedeckt. Es gehe zunächst einmal darum, das Urteil genau auszuwerten, sagte sie auf die Frage, ob sie das ähnlich sehe. Sie verwies jedoch ebenfalls darauf, dass das Urteil ausdrücklich die Möglichkeit der Revision ausdrücklich zulasse.
Das Oberverwaltungsgericht hatte die Bundesregierung am Donnerstag dazu verurteilt, Sofortprogramme zur Reduzierung der Emissionen in den Sektoren Gebäude und Verkehr zu beschließen. Damit müsse sichergestellt werden, dass die zugelassenen Jahresemissionsmengen für 2024 bis 2030 eingehalten werden, hieß es (OVG 11 A 11/22, OVG 11 A 27/22 und OVG 11 A 1/23). Geklagt hatten der Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND) und die Deutsche Umwelthilfe (DUH).
Hintergrund ist, dass nach dem aktuell geltenden Klimaschutzgesetz 2021 und 2022 in den Bereichen Verkehr und Gebäude die Klimaziele verfehlt wurden. In diesem Fall müssen die zuständigen Ministerien Sofortprogramme vorlegen. Das neue Klimaschutzgesetz, das derzeit noch im Bundestag beraten wird, soll die bisherigen strengen jährlichen Sektorziele abschaffen.