Berlin (epd). Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (OVG) verhandelt seit Donnerstag über Klagen von zwei Umweltschutz-Organisationen gegen die Bundesregierung. Der Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND) und die Deutsche Umwelthilfe (DUH) versuchen mit insgesamt drei Klagen, eine andere Klimapolitik der Ampel-Koalition zu erwirken. Konkret soll die Regierung nach dem Willen der Kläger dazu verurteilt werden, wirksame Sofortprogramme zur Emmissionsreduzierung in den Sektoren Gebäude und Verkehr umgehend umzusetzen. (OVG 11 A 11/22, OVG 11 A 27/22 und OVG 11 A 1/23)
Grundlage der Klage ist nach Angaben des OVG Paragraf 8 des Klimaschutzgesetzes. Dieser verlangt beim Überschreiten der festgelegten Jahresemissionsmengen in den Sektoren von den zuständigen Bundesministerien die Auflage von Sofortprogrammen, die die Einhaltung bis 2030 sicherstellen.
Die Umweltverbände werfen der Bundesregierung vor, trotz deutlicher Überschreitungen der Jahresemissionsmengen in den Bereichen Verkehr und Gebäude seit 2020 bislang keine effektiven Gegenmaßnahmen ergriffen zu haben. Dazu sei sie aber ihrem eigenen Gesetz zufolge verpflichtet. Die Verkündung einer Entscheidung in dem Verfahren hat das OVG für Donnerstag nächster Woche (30. November) angekündigt.