Berlin (epd). Die Berliner Staatsanwaltschaft ermittelt künftig auch bei dem propalästinensischen Slogan „From the river to the sea“ wegen des Anfangsverdachts des Verwendens von Propagandamitteln und Kennzeichen einer terroristischen Organisation. Hintergrund ist das bundesweite Verbot der islamistischen Terrororganisation Hamas und des Vereins „Samidoun“. Die Parole werde nunmehr „pauschal und kontextunabhängig als strafrechtlich relevant angesehen und der Anfangsverdacht bejaht“, bestätigte eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft am Donnerstag in Berlin dem Evangelischen Pressedienst (epd) entsprechende Medienberichte.
Ob diese Einschätzung allerdings einer gerichtlichen Überprüfung Stand halten werde, bleibe abzuwarten, sagte sie weiter. „Eine Anklage wegen der Parole gab es bislang - jedenfalls in Berlin - noch nicht“, betonte die Sprecherin. Mit Blick auf den möglichen Vorwurf der Volksverhetzung gelte, „dass die Parole nur dann als strafrechtlich relevant zu bewerten ist, wenn sie im konkreten Kontext - wie beispielsweise den jüngsten Entwicklungen und der damit einhergehenden Demonstrationen in Berlin - einen Aufruf zu Gewalt und Terror oder die Billigung derselben darstellt“.