Berlin (epd). Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) will die vor zwei Jahren erhöhten Mindeststrafen für Verbreitung, Erwerb und Besitz von Missbrauchsdarstellungen an Kindern wieder senken. Der Straftatbestand soll von einem Verbrechen wieder zu einem Vergehen herabgestuft werden.
Damit werde den Strafverfolgungsbehörden die Möglichkeit wiedereröffnet, in jedem Einzelfall angemessen auf Verfahren zu reagieren, heißt es in einem Gesetzentwurf aus dem Justizministerium, über den zuerst die Zeitungen der Funke Mediengruppe (Freitag) berichtet hatten und der auch dem Evangelischen Pressedienst (epd) vorliegt. An den Höchststrafen soll sich indes nichts ändern.
In schweren Fällen würde Tätern bei Erwerb, Verbreitung oder Besitz von Kinderpornografie damit weiter eine Freiheitsstrafe von bis zu zehn Jahren drohen. Die Mindeststrafe für Erwerb und Verbreitung soll aber von zwölf auf sechs Monate, die für Besitz auf drei Monate herabgestuft werden. Die Herabstufung zum Vergehen würde Ermittlungsbehörden die Möglichkeit geben, Verfahren einzustellen, in denen davon auszugehen ist, dass keine kriminelle Absicht vorliegt. Weil die Justiz vermehrt mit Fällen konfrontiert war, in denen sich etwa Eltern, Lehrer oder Mitschülerinnen strafbar machten, weil sie als Hinweis auf eine mögliche Straftat Missbrauchsdarstellungen teilten, hatten sich unter anderem Richter und Anwälte für diese Änderung ausgesprochen.
Auch das Justizministerium hält die 2021 verschärfte Regelung für problematisch in Fällen, „bei denen die Täter und Täterinnen offensichtlich nicht aus pädokrimineller Energie handeln“, sondern nur auf Missbrauch aufmerksam machen wollten. Inzwischen sei auch eine Normenkontrollklage gegen die Regelung beim Bundesverfassungsgericht anhängig. Dabei gehe es um einen Fall, in dem auf dem Mobiltelefon einer Frau durch automatischen Download wahrscheinlich ohne deren Absicht kinderpornografisches Material gespeichert wurde, hieß es aus Ministeriumskreisen.
Die Gesetzespläne von Buschmann müssen noch innerhalb der Bundesregierung beraten werden. Bereits im Frühjahr hatten sich Abgeordnete von SPD, Grünen und FDP für die Rücknahme der Verschärfung ausgesprochen, um in minder schweren Fällen angemessen reagieren zu können. Auch die unabhängige Missbrauchsbeauftragte Kerstin Claus hatte sich damals für diese Änderung ausgesprochen. Sie begründete dies damit, dass die Einstufung als Verbrechen, die eine Einstellung von Verfahren nicht erlaubt, Polizei, Staatsanwaltschaften und Gerichte so stark belastet, dass tatsächlich schwere Taten mitunter länger unbearbeitet bleiben.