Mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen wurden ein aus dem Bundesrat kommender Gesetzentwurf sowie ein gleichlautender Entwurf der SPD abgelehnt. Grüne und Linkspartei enthielten sich. Keine Mehrheit fand auch ein Antrag der Grünen mit dem gleichen Ziel.
Die Länderkammer hatte sich im März auch unter dem Eindruck der Taten der rechtsextremen NSU für eine Ergänzung des Strafzumessungsparagrafen um sogenannte Hasskriminalität ausgesprochen. Demnach sollten rassistische, fremdenfeindliche oder sonstige menschenverachtende Tatmotive bei der Bewertung der Straftat stärker berücksichtigt werden und beispielsweise zu höheren Freiheitsstrafen führen. Die Länder wollten auf diesem Weg Gerichte hinsichtlich einschlägiger Straftaten stärker sensibilisieren.