Frankfurt a.M. (epd). Nach gut einem Jahr Arbeit im Beteiligungsforum Sexualisierte Gewalt der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) hat sich Betroffenen-Sprecher Detlev Zander zufrieden geäußert. Betroffene sexualisierter Gewalt würden nun endlich an Entscheidungen beteiligt, sagte Zander dem Evangelischen Pressedienst (epd). Ein solches System gebe es noch nirgends. Es sei wichtig, endlich von der Darstellung wegzukommen, die evangelische Kirche tue nichts bei der Missbrauchsprävention und -aufarbeitung.
Nach internen Konflikten war im Mai 2021 die vorherige Struktur aus einem Beauftragtenrat und einem Betroffenenrat für Missbrauchsaufarbeitung in der EKD gescheitert. Seit Juli 2022 gibt es das neue Beteiligungsforum, ein gänzlich neues Prozedere, in dem Kirchenvertreter und Betroffene sexualisierter Gewalt gemeinsam entscheiden. In dem neuen Forum sitzen 17 Mitglieder, 9 Kirchenvertreter und 8 Betroffene. Beschlüsse können nur mit doppelter Mehrheit sowohl der Kirchenvertreter als auch der Betroffenenvertreter gefasst werden.
Die EKD und die Diakonie hätten aus Fehlern der Vergangenheit gelernt, sagte Zander. Es gebe nun ein direktes Gespräch von Betroffenenvertretern mit den Vertretern der Institution. Betroffene könnten im Beteiligungsforum mitentscheiden und nicht nur beraten. Auch die Kommunikation sei weniger konfliktbelastet. Das Beteiligungsforum sei das zentrale Gremium auf Ebene der EKD für Diskussion und Vereinbarungen zu allen Fragen der Entschädigung, Aufklärung, Aufarbeitung und Prävention von Missbrauch, betonte Zander.
Auf der ab Sonntag in Ulm tagenden EKD-Synode wolle man eine Reform der Anerkennungsleistungen vorstellen, die jedoch noch nicht beschlussfähig sei, sagte Zander. Das System der Anerkennungsleistungen soll in allen 20 Landeskirchen und der Diakonie vereinheitlicht werden. Nach derzeitigen Plänen beinhaltet es einen Sockelbetrag als Anerkennung des institutionellen Versagens, hinzu kommt eine individuelle Leistung, die die Biografie, Traumaspätfolgen und Verdienstausfälle des Betroffenen berücksichtigt. Die Zahlung soll sich außerdem an den jüngsten Schmerzensgeld-Urteilen für Betroffene von Missbrauch in der Kirche orientieren. Im März waren einem Mann, der gegen das Erzbistum Köln geklagt hatte, 300.000 Euro Schmerzensgeld zugesprochen worden.
Die Ergebnisse der von der EKD in Auftrag gegebenen Missbrauchsstudie, die im Januar veröffentlicht werden soll, würden im Beteiligungsforum ausgewertet. Zander, der im wissenschaftlichen Beirat der Studie sitzt, sagte: „Die Studie wird wehtun.“ Mit Blick auf Fallzahlen sexualisierter Gewalt in den 20 Landeskirchen und im Bereich der Diakonie sagte er: „Wir sind nicht weit weg vom katholischen Kontext.“ Die katholische Deutsche Bischofskonferenz hatte 2018 die sogenannte MHG-Studie veröffentlicht. Die Forscher kamen damals nach Quellenlage auf mehr als 3.600 betroffene Kinder und Jugendliche und 1.670 beschuldigte Kleriker.