Berlin (epd). Die innerkirchliche Debatte um eine mögliche Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs außerhalb des Strafrechts wird auch die Synode der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) beschäftigen. Wie die Präses der EKD-Synode, Anna-Nicole Heinrich, am Freitag in Berlin sagte, ist das Thema für die sogenannte Fragestunde der Tagung des Kirchenparlaments, das vom 12. bis 15. November in Ulm zusammenkommt, eingereicht worden.
Der Rat der EKD hatte kürzlich in einer Stellungnahme dafür plädiert, Abtreibungen in frühen Stadien nicht mehr strafrechtlich zu sanktionieren, allerdings die bisherige Beratungspflicht vor einem Schwangerschaftsabbruch beizubehalten. An der Stellungnahme regt sich innerhalb der evangelischen Kirche auch Kritik. Am Donnerstag hatte sich der württembergische Landesbischof Ernst-Wilhelm Gohl in einer gemeinsamen Erklärung mit seinem katholischen Amtskollegen Bischof Gebhard Fürst für eine Beibehaltung der derzeitigen rechtlichen Regelung ausgesprochen.
Die Fragestunde der Synode ist ein ähnliches Instrument wie die Fragestunde im Bundestag. Synodale können dabei vorab Fragen an die „Kirchenregierung“ - den Rat - einreichen, deren Antwort dann für die Sitzung vorbereitet wird. Heinrich zufolge ist die Frage zum Schwangerschaftsabbruch bislang die einzige für die Fragestunde der bevorstehenden Tagung.
Das Schwerpunktthema der Synodentagung lautet in diesem Jahr „Sprache und Handlungsfähigkeit im Glauben“. Christen täten sich oft schwer damit, über den eigenen Glauben zu sprechen, sagte Heinrich. Bei den gemeinsamen Beratungen soll es unter anderem darum gehen, dies zu stärken.
Zudem wird bei der Tagung die sechste Kirchenmitgliedschaftsuntersuchung vorgestellt. Seit 1972 gibt die evangelische Kirche diese religionssoziologische Studie in Auftrag, um mehr über ihre Mitglieder und deren Einstellungen zur Kirche zu erfahren.