Hamburg (epd). Der Bundesrechnungshof hat Bundesverkehrsminister Volker Wissing (FDP) vorgeworfen, seiner Verantwortung beim Klimaschutz nicht gerecht zu werden. Einem Bericht des „Spiegel“ (Online, Freitag) zufolge monieren die Prüfer, dass Wissings Ministerium nicht angebe, wie viel Treibhausgas mit den Maßnahmen im Verkehrssektor eingespart werden könne. Ohne diese Angaben blieben die Steuerungsmaßnahmen wirkungslos, bemängeln die Prüfer.
Nach dem deutschen Klimaschutzgesetz müssen die für die Bereiche Energie, Industrie, Gebäude, Verkehr und Landwirtschaft zuständigen Ministerien regelmäßig Pläne erstellen, wie in ihrem Sektor die Minderungsziele für den Ausstoß von Treibhausgasen erreicht werden sollen. Die Emissionen sollen bis 2030 um 65 Prozent gegenüber 1990 sinken. Dem „Spiegel“-Bericht zufolge moniert der Rechnungshof, dass die Emissionen im Verkehrssektor seit 2020 nicht gesunken seien, wie es das Gesetz vorschreibt. Vielmehr sei der Kohlendioxidausstoß gestiegen.
Als Beispiel für das Versagen Wissings nennen die Prüfer die Möglichkeit, ein Tempolimit von 120 Kilometer pro Stunde einzuführen. Das Verkehrsministerium habe selbst berechnen lassen, dass damit jährlich 2,3 Millionen Tonnen Treibhausgase eingespart werden könnten. Gleichwohl sei diese äußerst kostengünstige Maßnahme nicht in das Sofortprogramm zum Klimaschutz aufgenommen worden, kritisiert der Bundesrechnungshof.
Zudem habe das Ministerium es versäumt, eine Wirtschaftlichkeitsprüfung vorzunehmen, die systematisch untersucht hätte, wie die Einsparziele beim CO2-Ausstoß mit dem geringsten Ressourceneinsatz zu erreichen gewesen wären. Damit habe Wissing „gegen geltendes Haushaltsrecht verstoßen“, tadeln die Prüfer.