Berlin (epd). Das Gebäudeenergiegesetz hat am Freitag in Berlin den Bundesrat passiert. Damit steht nach monatelangen Kontroversen der Fahrplan für die Wärmewende in Deutschland fest. Mit der auch als Heizungsgesetz bezeichneten Neuerung wird der Ausstieg aus Gas und Öl beim Heizen geregelt. Der Bundestag hatte das Gesetz in der ersten Septemberwoche verabschiedet. Es tritt am 1. Januar 2024 in Kraft.
Ab dem kommenden Jahr müssen aber zunächst nur neue Heizungen in Neubauten innerhalb von Neubaugebieten zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien laufen. Für den Austausch und den Weiterbetrieb fossiler Heizungen gelten in den kommenden 20 Jahren unterschiedliche Fristen und Vorgaben. Neue Heizungen, die ausschließlich mit fossilen Energien betrieben werden, können im Regelfall spätestens ab Juli 2028 nicht mehr eingebaut werden. Zu diesem Zeitpunkt sollen alle Städte und Gemeinden eine Wärmeplanung haben. Die Bürger können dann entscheiden, welche Heizung für sie infrage kommt oder erfahren, ob sie an ein Fernwärmenetz angeschlossen werden.
Über das Gebäudeenergiegesetz war innerhalb der Ampel-Koalition lange gestritten worden. Die ursprüngliche Fassung von Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) enthielt strengere Regeln, die der FDP zu weit gingen. Nachdem die Koalition einen Kompromiss erreicht hatte, scheiterte eine Verabschiedung vor der Sommerpause des Bundestags an einer einstweiligen Anordnung des Bundesverfassungsgerichts.
Im Bundesrat bezeichnete der brandenburgische Infrastrukturminister Guido Beermann (CDU) das gesamte Verfahren als Tiefpunkt für die Demokratie. Das Gesetzgebungsverfahren sei nun beendet, sagte er, die Debatte um das Gebäudeenergiegesetz werde aber weitergehen. Bayern scheiterte mit einem Antrag, den Vermittlungsausschuss von Bundesrat und Bundestag anzurufen.
Der Bundesrat nahm auch Stellung zum Wärmeplanungsgesetz, wonach Städte ab 100.000 Einwohnern bis Mitte 2026 eine Wärmeplanung vorlegen müssen und alle kleineren Kommunen bis Mitte 2028. Mehrere Länder drangen auf eine Verlängerung der Fristen für die Wärmepläne, nach denen sich die Regeln für den Heizungstausch richten.
Ziel des Heizungstausches ist es, die CO2-Emissionen im Gebäudesektor zu reduzieren, da andernfalls Deutschland seine Klimaziele nicht erreicht. Habecks Ministerium geht aber davon aus, dass die im Klimaschutzgesetz vorgeschriebene Halbierung der Emissionen im Gebäudesektor bis 2030 nicht ganz erreicht werden wird. Erwartet werden eher etwa 40 Prozent Emissionsminderung. Bis 2045 soll die Wärmewende vollzogen sein.