Leipzig (epd). Der Salafisten-Verein „Ansaar International“ bleibt verboten. Das entschied das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig nach mehrtägiger Verhandlung. Die Hilfeleistungen der Organisation erfüllten nicht die allgemeinen Prinzipien der Menschlichkeit, Neutralität und Unparteilichkeit, teilte das Gericht am Montag in Leipzig mit. Vielmehr identifiziere sich der Verein mit den Zielen der in Krisengebieten tätigen Terrororganisationen. (Az.: BVerwG 6 A 3.21)
Sämtliche Verbotsgründe seien erfüllt, hieß es. Mildere Mittel seien angesichts des aufgebauten umfangreichen Vereinsgeflechts nicht ersichtlich. Das Bundesverwaltungsgericht ist in diesem Fall erst- und letztinstanzlich zuständig.
Das Bundesinnenministerium hatte die weltweit tätige Hilfsorganisation mit acht Teilorganisationen im März 2021 verboten. Sie warf dem Verein vor, Terroristen in Syrien, Somalia und im Gazastreifen mit Geld und militärischer Ausrüstung zu unterstützen. Die salafistische Ausrichtung sei sowohl gegen den Gedanken der Völkerverständigung als auch gegen die verfassungsmäßige Ordnung gerichtet. Zudem sei der Verein missionarisch tätig, etwa in Waisenhäusern und Schulen in Ghana, und vertreibe islamistische Bücher.
„Ansaar International“ hatte gegen die Verbotsverfügung geklagt. Laut Bundesverwaltungsgericht hat die Organisation seit ihrer Gründung im Jahre 2012 bis zum Erlass der Verfügung mehr als 30 Millionen Euro an Spendengeldern eingenommen. Die Tätigkeit des Vereins sei maßgeblich auf die Unterstützung terroristischer Vereinigungen ausgerichtet.