Düsseldorf, Ibbenbüren (epd). Weil sie ihren Enkel bei Kampfhandlungen der Terrormiliz „Islamischer Staat“ finanziell unterstützt hatte, ist eine 69 Jahre alte Frau vom Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden. Der 5. Strafsenat des OLG verhängte gegen die deutsch-türkische Staatsangehörige wegen Unterstützung einer terroristischen Vereinigung im Ausland in sieben Fällen eine Freiheitsstrafe von eineinhalb Jahren, die zur Bewährung ausgesetzt wurde, wie das Gericht am Freitag mitteilte. Die aus dem münsterländischen Ibbenbüren stammende Frau muss zudem 1.500 Euro an die Staatskasse zahlen (AZ.: III-5 StS 3/22).
Nach den Feststellungen des Senats leistete die Angeklagte im Zeitraum von April 2016 bis Januar 2018 Geldzahlungen in Höhe von insgesamt 6.910 Euro an ihren Enkel, der sich als Kämpfer der Terrororganisation „Islamischer Staat“ in Syrien aufhielt. Mit diesem Geld trug sie nach Ansicht des Gerichts dazu bei, dass ihr Enkel im dortigen Kriegsgebiet bleiben konnte. Sie habe in Kauf genommen, dass sie hierdurch auch den „Islamischen Staat“ in verbotener Weise unterstützte. Ihr Enkel wurde im Frühjahr 2019 in Syrien bei Kampfhandlungen getötet.
Der Senat berücksichtigte bei der Strafzumessung zugunsten der nicht vorbestraften und verwitweten Angeklagten unter anderem, dass sie ein Geständnis abgelegt hatte. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Angeklagte und die Generalstaatsanwaltschaft können Revision einlegen, über die der Bundesgerichtshof zu entscheiden hätte.