München (epd). Drei Klimaaktivisten von der Initiative „Scientist Rebellion“ gehen gegen ein Urteil des Amtsgerichts München in Revision. Der Jesuitenpater Jörg Alt (Nürnberg), die Wissenschaftlerin Cornelia Huth und der Geo-Ökologiestudent Luca Thomas (beide Bayreuth) teilten am Donnerstag mit, dass sie gegen die Geldstrafen wegen Nötigung in Höhe von jeweils zehn Tagessätzen vorgehen wollen. Die Geldstrafen seien zwar gering, aber es handle sich um einen Schuldspruch, so die Aktivisten. Sie hielten ihre Taten für gerechtfertigt.
Ihre Revision begründen die Verurteilten mit Fehlern bei der Prüfung des „rechtfertigenden Notstands“, sagte ihr Anwalt Mathis Bönte. Danach können Straftaten, die Gefahren abwenden sollen, gerechtfertigt sein. Bönte geht davon aus, dass im Einzelfall geprüft werden muss, ob das Interesse an der Gefahrenabwehr wesentlich überwiegt. Das Gericht hatte in der Urteilsbegründung gesagt, dass ziviler Ungehorsam auch in der Klimakrise kein angemessenes Mittel sei.
Aktivist Jörg Alt stellte am Donnerstag aber fest, Demonstrationen, offene Briefe, Diskussionen und Petitionen reichten nicht aus, „das habe ich nachweislich lange genug ohne Erfolg versucht, das kommt deshalb für mich nicht länger in Betracht“. Die drei Aktivisten hatten im Oktober 2022 an einer Straßenblockade vor dem bayerischen Justizministerium teilgenommen, um auf die Klimakatastrophe und ihre Folgen aufmerksam zu machen.
Eine Sprecherin des Amtsgerichts München bestätigte auf Anfrage des Evangelischen Pressedienstes (epd), dass die Angeklagten Revision, zugleich die Staatsanwaltschaft aber Berufung gegen das Urteil vom 16. Mai eingelegt hätten. Das bedeute nach der Strafprozessordnung, dass eine eingelegte Revision als Berufung behandelt werde.