Osnabrück (epd). Der Schutz vor den Folgen von Extremwetterereignissen muss aus Sicht des Städte- und Gemeindebundes in die Verfassung. Angesichts zu erwartender Milliardenkosten müsse die sogenannte Anpassung an den Klimawandel künftig als echte Gemeinschaftsaufgabe in Artikel 91a des Grundgesetzes verankert werden, sagte Hauptgeschäftsführer Gerd Landsberg der „Neuen Osnabrücker Zeitung“ (Sonntag, online). Damit dürfte dann der Bund den Kommunen Geld für Anpassungsmaßnahmen zur Verfügung stellen.
Landsberg mahnte, neben realistischen Zielen müsse es auch eine „auskömmliche Finanzierung“ für die Planung und Umsetzung von Klimaanpassungen geben. Und es brauche ein nachhaltiges Aktionsprogramm: „Das ist ein Prozess, der viele Jahre in Anspruch nehmen wird.“
Im Artikel 91a des Grundgesetzes werden solche gemeinschaftlichen Aufgaben geregelt. Derzeit gehört unter anderem der Küstenschutz dazu. Gerade erst hat das Bundeskabinett ein bundesweit geltendes Klimaanpassungsgesetz beschlossen. Künftig werden auch die Landkreise sogenannte Klimaanpassungskonzepte ausarbeiten müssen.