Das berichtet die "Süddeutsche Zeitung" (Mittwochsausgabe) unter Berufung auf Angaben des Bundesfinanzministeriums. Man habe sich auf eine Billigkeitsregelung verständigt, heißt es in einer Zeitung vorliegenden Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Hartmut Koschyk (CSU) an den Linken-Abgeordneten Richard Pitterle.
Es werde nicht beanstandet, wenn bei der unentgeltlichen Abgabe von Lebensmittel kurz vor Ablauf des Mindesthaltbarkeitsdatums von einer Umsatzbesteuerung abgesehen werde, heißt es in dem Schreiben. Voraussetzung sei, dass die Abgabe aus mildtätigen Gründen erfolge und im Gegenzug keine Spendenquittung ausgestellt werde.
Hintergrund ist der Fall eines sächsischen Bäckers, der regelmäßig seine Brötchen der gemeinnützigen Organisation "Die Tafel" gespendet hatte. Nach einer Steuerprüfung hatte sein Finanzamt ihm mitgeteilt, dass er für diese Spenden Mehrwertsteuer zahlen müsse. Laut Finanzministerium ist diese Einschätzung tatsächlich richtig. Um nun zu vermeiden, dass die Tafeln künftig keine Spenden mehr erhalten, haben die Behörden sich nun auf die Billigkeitsregelung geeinigt.
Die Tafeln sammeln Lebensmittel und verteilen sie gegen einen symbolischen Betrag an sozial Benachteiligte, die sich in aller Regel ausweisen müssen. Dabei handelt es sich etwa um Frischprodukte, die nicht mehr verkauft werden und von Händlern, Lebensmittelketten oder Gastronomiebetrieben gespendet werden.
Nach Angaben des Bundesverbands Deutsche Tafel versorgen die Tafeln inzwischen bundesweit rund 1,5 Millionen Bedürftige jährlich. Insgesamt existieren bundesweit rund 900 Tafeln mit zusammen mehr als 3.000 Ausgabestellen und Läden. Die erste Tafel in Deutschland wurde 1993 in Berlin gegründet.