Berlin (epd). Der Bundestag hat sich gegen ein Sterbehilfe-Gesetz entschieden. Mehrheitlich stimmte das Parlament am Donnerstag gegen zwei Vorschläge aus den Reihen des Bundestags, die diese Form der Sterbehilfe rechtssicher ermöglichen, gleichzeitig aber unterschiedlich strenge Bedingungen und Verfahren für die Abgabe tödlich wirkender Mittel festschreiben wollten.
Damit bleibt es dabei, dass die Hilfe bei der Selbsttötung in Deutschland grundsätzlich erlaubt ist, teilweise aber rechtliche Unsicherheiten birgt. Beide Gruppen wollten beispielsweise im Betäubungsmittelgesetz ausdrücklich festschreiben, dass die Abgabe todbringender Medikamente auch zum Zweck der Selbsttötung zulässig ist. Die Hürden für die Verschreibung der Mittel legten sie aber unterschiedlich hoch an.
Eine Gruppe um den Abgeordneten Lars Castellucci (SPD) plädierte für eine Regelung im Strafrecht, die ärztliche Begutachtungen zur Voraussetzung für diese Form der Sterbehilfe machte. 304 Abgeordnete stimmten für den Entwurf, 363 dagegen. Der Vorschlag der Gruppe um Katrin Helling-Plahr (FDP), die eine Beratungsregelung außerhalb des Strafrechts vorsah, erhielt 287 Ja-Stimmen. 375 Abgeordnete stimmten mit Nein.
Das Bundesverfassungsgericht hatte 2020 ein Verbot von auf Wiederholung angelegter - sogenannter geschäftsmäßiger - Hilfe bei der Selbsttötung gekippt, weil das Recht auf selbstbestimmtes Sterben nach seiner Sicht auch das Recht umfasst, Hilfe beim Suizid in Anspruch zu nehmen. Das Verbot zielte vor allem auf Sterbehilfeorganisationen, die diese Form der Sterbehilfe nach ihren Regeln praktizieren. Eine gesetzliche Regelung sollte auch dazu beitragen, deren Praxis zu regulieren oder überflüssig zu machen.