Arbeitsgericht entscheidet über Frauenkirchen-Organisten

Arbeitsgericht entscheidet über Frauenkirchen-Organisten

Dresden (epd). Das Arbeitsgericht Dresden wird voraussichtlich am Mittwoch seine Entscheidung im Fall des von der Stiftung Frauenkirche Dresden entlassenen Organisten Samuel Kummer bekannt geben. Die Kammer hatte den Termin im Mai festgesetzt, nachdem sich die Parteien in einer mündlichen Verhandlung nicht auf einen Kompromiss verständigt hatten. (AZ: 1 Ca 126/22)

Kummer hatte gegen die nach 17 Dienstjahren erfolgte Kündigung seines Vertrags geklagt. Die Stiftung Frauenkirche Dresden wirft dem Organisten Unzuverlässigkeit und Unpünktlichkeit vor. Der 55 Jahre alte Musiker weist die Anschuldigungen zurück. In der Verhandlung hatte er allerdings Unstimmigkeiten mit einzelnen Personen eingeräumt. Nach Angaben der Kammer soll es mehr als ein Dutzend Abmahnungen gegen Kummer gegeben haben.

Der Verteidiger des Organisten betonte, dass nicht geklärt wurde, ob die Gründe für die Abmahnungen rechtmäßig waren. Strittig sind Mails zu Dienstabsprachen und das Vorgehen bei Urlaubsvertretungen.

Zunächst hatte die verhandelnde Kammer ihre Bedenken im Hinblick auf die Wirksamkeit der Kündigung formuliert. Später kritisierte der Vorsitzende Richter, dass Kummer als Arbeitnehmer nichts auf die Abmahnungen erwidert habe. Zudem habe er erst acht Monate nach Prozessbeginn mitgeteilt, dass er einige Mails nicht gelesen habe. Der Richter appellierte an beide Seiten, sich zu verständigen.