Regensburg (epd). Das Amtsgericht Regensburg hat am Freitag sieben Umweltaktivisten wegen Nötigung zu Geldstrafen in Höhe von 40 Tagessätzen verurteilt. Mit der Verhängung einer Geldstrafe habe sich das Regensburger Gericht ähnlich positioniert wie andere bayerische Gerichte in vergleichbaren Fällen von Umweltaktivismus, sagte eine Justizsprecherin dem Evangelischen Pressedienst (epd) am Freitag nach der Urteilsverkündung. Die Tagessatzhöhe sei nach den individuellen Einkommensverhältnissen der Angeklagten festgesetzt worden. In sechs Fällen belaufe sich die Geldstrafe auf 600 Euro.
Insgesamt blieb das Gericht in seinem Urteil unter den Forderungen der Staatsanwaltschaft, die eine Freiheitsstrafe von vier Monaten zur Bewährung, ein Klebeverbot und 300 Sozialstunden gefordert hatte. Laut Justizsprecherin hat die Staatsanwaltschaft bereits Berufung eingelegt. Das Urteil sei deshalb nicht rechtskräftig.
Die sieben Umweltaktivisten hatten im Juni vergangenen Jahres zur Hauptverkehrszeit an einer Straßenblockade in Regensburg teilgenommen. Die Angeklagten hatten sich vor Gericht unter anderem auf den „Rechtfertigenden Notstand“ in Paragraf 34 Strafgesetzbuch (StGB) berufen, der laut Gesetz für den Fall nicht rechtswidrig ist, wenn jemand „in einer gegenwärtigen, nicht anders abwendbaren Gefahr für Leben, Leib, Freiheit, Ehre, Eigentum oder ein anderes Rechtsgut eine Tat begeht, um die Gefahr von sich oder einem anderen abzuwenden“. An den fünf Verhandlungstagen wurden 30 Zeugen gehört, darunter Polizisten wie auch Personen, die an diesem Tag wegen des Protestes im Stau standen.