Berlin (epd). Der SPD-Politiker Lars Castellucci, der mit anderen Bundestagsabgeordneten einen Entwurf für eine Regelung der Suizidassistenz vorgelegt hat, hält am Ziel einer gesetzlichen Regelung fest. Die Forderung von Experten um den früheren Ethikratsvorsitzenden Peter Dabrock, auf ein Gesetz zu verzichten, nannte er einen „extrem lebensfremden Vorschlag“. „Den derzeit ungeregelten Zustand sollten wir jetzt alsbald beenden und allen, die darauf warten, Rechtssicherheit geben“, sagte Castellucci dem Evangelischen Pressedienst (epd). Er rechnet mit einer Abstimmung über das Gesetz bis zur Sommerpause.
In dieser Sitzungswoche sei er mit den Vertreterinnen der beiden anderen Gesetzentwürfe verabredet mit dem Ziel, eine einvernehmliche Aufsetzung noch vor der Sommerpause zu erreichen, sagte er und ergänzte: „Ich gehe davon aus, dass das zu erreichen ist.“ Gleichzeitig kündigte Castellucci Änderungen als Konsequenz aus den Ergebnissen der Anhörung zu den Entwürfen am eigenen Vorschlag an.
Seine Gruppe, zu der unter anderem auch Ansgar Heveling (CDU) und Kirsten Kappert-Gonther (Grüne) gehören, werde das vorgeschlagene Werbeverbot aus dem Strafgesetzbuch nehmen und eine alternative Regelung im Heilmittelgesetz vorschlagen, sagte er. Die Gruppe plädiert mit ihrem Vorschlag für ein Verbot der organisierten, sogenannten geschäftsmäßigen Suizidassistenz, das in eng definierten Grenzen Ausnahmen zulässt. Voraussetzung für eine legale Suizidassistenz wäre eine ärztliche Begutachtung.
Zwei andere Gruppen um Katrin Helling-Plahr (FDP) und Renate Künast (Grüne) wollen dagegen auf eine strafrechtliche Regelung verzichten und die Hilfe bei der Selbsttötung auf andere Weise regulieren. Das Bundesverfassungsgericht hatte im Februar 2020 geurteilt, dass das Recht auf selbstbestimmtes Sterben auch das Recht umfasst, hierbei Hilfe Dritter in Anspruch zu nehmen.
In einem Gastbeitrag für die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ (Montag) hatten sich vier Wissenschaftler für einen Verzicht auf ein Gesetz ausgesprochen. Keiner der vorliegenden Gesetzentwürfe helfe Menschen, die einen Suizid erwägen, in ihrer existenziell schwierigen Lage, schreiben darin die Theologen Dabrock und Reiner Anselm, die Palliativmedizinerin Claudia Bausewein und der Staatsrechtlers Wolfram Höfling. Sie fordern, das Geld, das in der Folge eines Gesetzes für Begutachtungsverfahren und Beratung aufgewendet werden müsste, in Suizidprävention sowie die Palliativ- und Hospizversorgung zu stecken.