Berlin (epd). Die Berliner Staatsanwaltschaft hat eine Mitschuld von Klimaaktivisten am Tod einer Radfahrerin ausgeschlossen. Gegen die beiden Aktivisten der Initiative „Aufstand der letzten Generation“ werde keine Anklage wegen eines Körperverletzungs- oder Tötungsdeliktes erhoben, teilte die Staatsanwaltschaft am Donnerstag in Berlin mit.
Bei dem Unfall am 31. Oktober vergangenen Jahres war eine 44-jährige Radfahrerin in Berlin-Wilmersdorf von einem Betonmischer überfahren worden. Wegen einer Blockade der A100 durch Klimaaktivisten stand ein Bergungsfahrzeug der Feuerwehr auf seiner Fahrt zum Unfallort im Stau. Die Radfahrerin starb wenige Tage später im Krankenhaus. In der Folge wurde den Aktivisten unter anderem von der Feuerwehr vorgeworfen, die Rettung verzögert zu haben. Die Aktivisten sind wegen Nötigung und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte angeklagt.
Der Staatsanwaltschaft zufolge war bei dem Rettungseinsatz das um wenige Minuten verzögerte Eintreffen des Bergungsfahrzeuges (acht Minuten) und des Einsatzleiterfahrzeuges (drei Minuten) nicht entscheidend. Die Notärztin habe bereits vor deren Eintreffen „vollkommen korrekt“ entschieden, dass eine Anhebung des Betonmischers den Zustand der Fahrradfahrerin eher noch verschlechtert hätte.
Die Sofortrettung durch Wegfahren des Lkw sei daher in jedem Fall und unabhängig von der Verfügbarkeit des Bergungsfahrzeuges die sinnvollere Vorgehensweise gewesen. Zudem habe die Obduktion ergeben, dass die Radfahrerin „bereits so schwere Verletzungen erlitten hatte, dass ihr Leben ohnehin nicht mehr hätte gerettet werden können“.