Detmold (epd). Das Landgericht Detmold hat am Freitag eine Klima-Klage eines Bio-Bauern gegen den Volkswagen-Konzern abgewiesen. Es könne nicht festgestellt werden, dass die von dem Bauer vorgebrachten Beeinträchtigungen mit den von ihm geforderten Maßnahmen beseitigt werden könnten, erklärte das Gericht. Geklagt hatte ein lippischer Bio-Bauer, der sich durch den Autobauer in seiner Existenz bedroht sieht. (AZ: 01 O 199/21).
In dem Klima-Prozess hatte der Landwirt Ulf Allhoff-Cramer mit Verweis auf seine persönlichen Eigentumsrechte VW zu einem Ausstieg aus dem Verbrennungsmotor bis 2030 aufgefordert. Der Bio-Bauer wirft dem Autobauer vor, globale Treibhausgasemissionen zu verursachen und damit auch seinem Bio-Betrieb zu schaden. Das Gericht urteilte, dass der Kläger nicht die Ergreifung solch konkreter Maßnahmen von dem Autobauer verlangen könne.
Der Landwirt äußerte sich nach dem Urteil enttäuscht. Er habe den Eindruck, dass die Richter die Klimakrise in ihrer Tiefe nicht verstanden hätten, sagte er. Er kündigte an, in Berufung zu gehen.
Unterstützt wird der Landwirt von der Umweltorganisation Greenpeace. Eine erste Klima-Klage von Greenpeace gegen den VW-Konzern war vor dem Braunschweiger Landgericht gescheitert. Das Gericht wies sie am 14. Februar mit der Begründung ab, VW bewege sich mit seinen Emissionen im Rahmen des Klimaschutzgesetzes. Dabei müssten die Kläger ebenso wie die breite Bevölkerung Beeinträchtigungen hinnehmen.