Polizei beginnt Einsatz im Fechenheimer Wald

Polizei beginnt Einsatz im Fechenheimer Wald

Frankfurt a.M. (epd). Nach der Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs Kassel hat am Mittwochmorgen die Polizei ihren Einsatz im Zusammenhang mit dem Ausbau des Riederwaldtunnels im Fechenheimer Wald bei Frankfurt am Main begonnen. Die Polizei ist nach eigenen Angaben mit einer Vielzahl an Einsatzkräften aller hessischen Präsidien sowie der Bundespolizei vor Ort, wie das Polizeipräsidium Frankfurt am Main am Mittwoch mitteilte.

Das geplante 2,2 Kilometer lange Autobahnstück soll im Frankfurter Stadtteil Riederwald die Verbindung zwischen dem derzeitigen Autobahnende der A66 und der A661 herstellen. Sowohl für den oberirdischen Streckenabschnitt als auch für den geplanten Riederwaldtunnel liegt das Baurecht in der aktuellen Fassung von 2019 vor. Der Beschluss ist vor Verwaltungsgerichten nicht anfechtbar.

Die Polizei erklärte weiter, dass alle noch im gesperrten Waldstück befindlichen Personen angesprochen worden seien. Sie bekämen zudem mehrfach die Möglichkeit eröffnet, das Waldstück freiwillig zu verlassen. Sofern sich die Ausbaugegner weigerten, das Waldstück zu verlassen, würden sie durch Einsatzkräfte aus dem Wald gebracht. Die Sicherheit aller stehe dabei während des gesamten Einsatzverlaufs an erster Stelle. „Der polizeiliche Anspruch ist es, dass im Einsatz niemand verletzt wird - kein Ausbaugegner, kein Polizist, kein unbeteiligter Bürger.“

Am Dienstag hatte das oberste hessische Verwaltungsgericht den Weg für eine Räumung des Fechenheimer Waldes freigemacht. Die Teilrodung des Waldstücks im Frankfurter Osten zur Fertigstellung der Autobahn A66 von Hanau nach Frankfurt am Main könne stattfinden, teilte der Hessische Verwaltungsgerichtshof am Dienstag in Kassel mit. (AZ: 2 B 48/23.T) Der 2. Senat lehnte damit einen Eilantrag der NaturFreunde Deutschlands gegen die Rodung ab. Der Verband hatte vorgebracht, die Teilrodung verstoße gegen den Artenschutz nach dem Bundesnaturschutzgesetz.

Bereits am Montag hatte das Verwaltungsgericht Frankfurt den Eilantrag eines Aktivisten gegen das Betretungsverbot der Sperrzone im Fechenheimer Wald abgelehnt. Die Allgemeinverfügung der Unteren Forstbehörde habe Bestand, teilte das Gericht mit. Gegner der Rodung haben dort Baumhäuser und ein Gerüst errichtet sowie Seile gespannt und rufen zu einer Besetzung auf. Die Polizei hatte vergangene Woche angekündigt, bei einer Räumung die Sicherheit aller Personen an erste Stelle zu setzen. Die Besetzer ihrerseits hatten angekündigt, mit der Polizei nicht zu kooperieren und den Wald nicht freiwillig zu verlassen. Wegen des Vogelschutzes darf nur bis Ende Februar gerodet werden.