Frankfurt a.M., Kassel (epd). Das oberste hessische Verwaltungsgericht hat den Weg für eine Räumung des Fechenheimer Waldes freigemacht. Die Teilrodung des Waldstücks im Frankfurter Osten zur Fertigstellung der Autobahn A66 von Hanau nach Frankfurt am Main könne stattfinden, teilte der Hessische Verwaltungsgerichtshof am Dienstag in Kassel mit. (AZ: 2 B 48/23.T) Der 2. Senat lehnte damit einen Eilantrag der NaturFreunde Deutschlands gegen die Rodung ab. Der Verband hatte vorgebracht, die Teilrodung verstoße gegen den Artenschutz nach dem Bundesnaturschutzgesetz.
In dem zur Rodung vorgesehenen 230 Meter langen und 70 bis 140 Meter breiten Gebiet am Rand des Fechenheimer Waldes war im vergangenen Sommer der geschützte Heldbockkäfer entdeckt worden. Ein von der Autobahn GmbH eingeholtes Gutachten schlug vor, die besiedelten Eichen in der Rodungsfläche stehenzulassen und eine Baustraße darum herum einzurichten. Die Bäume sollten später weiter untersucht werden. Das Gericht wies unter anderem den Einwand des Naturschutzverbands zurück, auch andere Baumarten als Eichen könnten Brutbäume des Käfers werden.
Das geplante 2,2 Kilometer lange Autobahnstück soll im Frankfurter Stadtteil Riederwald die Verbindung zwischen dem derzeitigen Autobahnende der A66 und der A661 herstellen. Sowohl für den oberirdischen Streckenabschnitt als auch für den geplanten Riederwaldtunnel liegt das Baurecht in der aktuellen Fassung von 2019 vor. Der Beschluss ist vor Verwaltungsgerichten nicht anfechtbar.
Bereits am Montag hatte das Verwaltungsgericht Frankfurt den Eilantrag eines Aktivisten gegen das Betretungsverbot der Sperrzone im Fechenheimer Wald abgelehnt. Die Allgemeinverfügung der Unteren Forstbehörde habe Bestand, teilte das Gericht mit. Gegner der Rodung haben dort Baumhäuser und ein Gerüst errichtet sowie Seile gespannt und rufen zu einer Besetzung auf. Die Polizei hatte vergangene Woche angekündigt, bei einer Räumung die Sicherheit aller Personen an erste Stelle zu setzen. Die Besetzer ihrerseits hatten angekündigt, mit der Polizei nicht zu kooperieren und den Wald nicht freiwillig zu verlassen. Wegen des Vogelschutzes darf nur bis Ende Februar gerodet werden.