Düsseldorf, Münster (epd). Die Klage des Bundes für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) gegen das Kohlekraftwerk Lünen beschäftigt ab kommendem Montag (16. Januar) erneut das Oberverwaltungsgericht NRW in Münster. Die Klage richte sich gegen die immissionsschutzrechtliche Genehmigung für das Kraftwerk aus dem November 2013, teilte der nordrhein-westfälische BUND-Landesverband am Freitag in Düsseldorf mit. Nach Ansicht der Umweltschützer stößt das Steinkohlekraftwerk zu viele Schadstoffe aus (Az.: 8 D 99/13.AK).
„Seit nunmehr fast zehn Jahren läuft das Kraftwerk trotz der Genehmigungsfehler und schädigt die Umwelt“, erklärte der stellvertretende BUND-Landesvorsitzende Thomas Krämerkämper. Seit Inbetriebnahme im Dezember 2013 bis 2021 habe der Meiler 25 Millionen Tonnen CO2 und große Mengen an weiteren Schadstoffen wie Schwefel- und Stickstoffverbindungen ausgestoßen. Diese beeinträchtigten in unzulässigem Maße verschiedene durch die europäische Flora-Fauna-Habitat(FFH) - Richtlinie geschützte Gebiete in den Lippeauen und den Cappenberger Wäldern.
Bereits 2011 war der BUND nach eigenen Angaben erfolgreich mit einer Klage gegen das Kraftwerk. Damals habe das Oberverwaltungsgericht die Genehmigungen aus dem Jahre 2008 mit der Begründung aufgehoben, die FFH-Verträglichkeitsprüfung sei fehlerhaft. Daraufhin habe die Betreiberfirma Nachbesserungen vorgenommen. Die neuen Genehmigungen aus dem Jahr 2013 habe das Oberverwaltungsgericht als rechtmäßig angesehen und 2016 die Klage des BUND abgewiesen, hieß es. Daraufhin ging die Umweltorganisation in Revision und war 2019 vor dem Bundesverwaltungsgericht erfolgreich. Das Urteil des Oberverwaltungsgerichts wurde aufgehoben und das Verfahren zur erneuten Entscheidung an das Gericht in Münster zurückverwiesen.