Celle, Lüneburg (epd). Das Oberlandesgericht Celle hat einen Klimaaktivisten rechtskräftig verurteilt, der das Zentralgebäude der Universität Lüneburg mit Wandfarbe besprüht hatte. Das Verhalten sei nicht durch sogenannten zivilen Ungehorsam gerechtfertigt, teilte das Gericht am Donnerstag mit. Der zweite Strafsenat des Gerichts bestätigte damit ein Urteil des Amtsgerichts Lüneburg, das den Aktivisten wegen Sachbeschädigung zu einer Geldstrafe von 100 Tagessätzen seines Nettoeinkommens verurteilt hatte. Der Aktivist hatte die Fassade des Gebäudes im Sommer vergangenen Jahres besprüht, der Sachschaden lag bei mehr als 10.000 Euro.
Das Oberlandesgericht warnte, die Rechtsordnung dürfe es nicht als alleinige Rechtfertigung für Straftaten akzeptieren, dass jemand seine eigene Ansicht für überlegen halte. Andernfalls führe dies zu einer „grundsätzlichen Legalisierung von Straftaten zur Erreichung politischer Ziele“. Die Sachbeschädigung sei auch nicht aufgrund eines Notstands gerechtfertigt gewesen, hieß es. Vielmehr handele es sich um eine „Symboltat“, die den Klimawandel nicht unmittelbar beeinflusse.
Zudem sei nicht ersichtlich, dass Klimaveränderungen nur mit Straftaten abgewendet werden könnten. Wer die politische Meinungsbildung beeinflussen wolle, könne dafür seine Grundrechte wahrnehmen, insbesondere die Rechte auf Meinungs- und Versammlungsfreiheit, zum Verfassen von Petitionen und zur Gründung politischer Parteien.