Cottbus (epd). Zwei Beteiligte einer Blockade des brandenburgischen Braunkohlekraftwerks Jänschwalde sind vom Amtsgericht in Cottbus zu viermonatigen Freiheitsstrafen verurteilt worden. Die Vollstreckung der Freiheitsstrafen sei nicht zur Bewährung ausgesetzt worden, teilte das Gericht am Freitag mit.
Darüber hinaus seien die ursprünglich auf die Dauer von zwei Monaten befristeten Untersuchungshaftanordnungen entfristet worden. Die Angeklagten hätten ihre Identität trotz Verpflichtung nach wie vor nicht preisgegeben, hieß es zur Begründung. Das Urteil von Donnerstagabend ist noch nicht rechtskräftig. Die Angeklagten befinden sich weiterhin in Untersuchungshaft.
Der weitere Vollzug der Untersuchungshaft sei angesichts des Strafmaßes verhältnismäßig, erklärte der Direktor des Amtsgerichts, Michael Höhr. Vor dem Hintergrund, dass die Angeklagten ihre Personalien nicht angegeben hätten, sei diese Maßnahme erforderlich, um die weitere Durchführung des Verfahrens zu sichern. Die Angeklagten könnten binnen einer Woche nach Urteilsverkündung entweder Berufung oder Sprungrevision einlegen.
Bei der mehr als zehn Stunden dauernden Protestaktion gegen Kohleverstromung waren nach Polizeiangaben am 19. September mehr als 20 Tatverdächtige in Gewahrsam genommen worden. Mehrere Frauen und Männer hatten sich zuvor an Gleisen und Förderbändern angekettet. Infolge der Blockaden mussten nach Angaben des Energiekonzerns Leag zwei der vier Kraftwerksblöcke mit jeweils 500 Megawatt Leistung zeitweilig vom Netz genommen werden.