Mörder Lübckes verweigert Aussage vor Untersuchungsausschuss

Mörder Lübckes verweigert Aussage vor Untersuchungsausschuss

Wiesbaden (epd). Der Mörder des Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke hat vor dem Untersuchungsausschuss des Hessischen Landtags die Aussage verweigert. Zu Beginn der aus Sicherheitsgründen ins Wiesbadener Landgericht verlegten Vernehmung verlas der Ausschussvorsitzende am Freitag eine entsprechende Erklärung des Anwalts von Stephan Ernst. Darin heißt es, seinem Mandanten stehe das Recht auf Aussageverweigerung zu, um sich nicht selbst zu belasten. Der im Januar 2021 zu lebenslanger Haft verurteilte Ernst selbst gab auf eigenen Wunsch lediglich ein kurzes Statement ab, in dem er die Tat erneut bereute und zugleich bedauerte, dass er sich der rechtsextremistischen Szene zugewandt hatte.

Dass er Lübcke getötet habe, tue ihm „unendlich leid“, führte Ernst aus. Es vergehe kein Tag, an dem er nicht an die schreckliche Tat denke, „so etwas darf nie wieder geschehen“, fügte der aus der Haft vor den Ausschuss gebrachte Mörder Lübckes hinzu. Sein Kölner Anwalt Mustafa Kaplan, der Ernst auch als Strafverteidiger in seinem Prozess vor dem Oberlandesgericht Frankfurt vertreten hatte, war die ganze Zeit an der Seite seines Mandanten. Nach dem kurzen Statement von Ernst wurde die öffentliche Ausschusssitzung auf Antrag der Linken unterbrochen und zunächst hinter verschlossenen Türen fortgesetzt.

Vorgeladen worden war der Lübcke-Mörder zu Aussagen über seine Bewaffnung und die Teilnahme an Sprengstoffübungen. Sein Anwalt machte das Recht auf Aussageverweigerung sowohl dafür geltend als auch für einen erst am selben Tag gefassten weiteren Beweisantrag zu möglichen Verflechtungen zwischen ihm sowie seinem vor Gericht freigesprochenen Mitangeklagten Markus H. mit der rechten Szene.

Der von Ernst der Mittäterschaft beschuldigte Markus H. war vom Gericht freigesprochen worden. Ernst wurde als Alleintäter wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt. Außerdem stellte das Gericht die besondere Schwere der Schuld fest, eine mögliche Sicherungsverwahrung behielt sich das Gericht vor. Nach Ernst will der Untersuchungsausschuss in einigen Wochen auch den früher mit ihm befreundeten Markus H. noch als Zeugen hören.

Am Vormittag hatte der Ausschuss noch im Landtag selbst zwei andere Zeugen vernommen, eine Mitarbeiterin des Polizeipräsidiums Nordhessen und einen Aussteiger aus der rechten Szene in Kassel. Ernst wurde am Nachmittag in dem Gerichtsgebäude vorgeführt. Er betrat den Raum ohne Handschellen, aber streng von Polizisten bewacht in weinrotem Hemd und einfacher dunkler Hose. Weiterer Grund für die Verlegung seiner Vernehmung ins Landgericht war neben den Sicherheitsaspekten, dass Lübckes Mörder nicht im Landtag auftreten sollte, wo der 2020 erschossene Lübcke jahrelang als CDU-Abgeordneter gewirkt hatte.

Der Untersuchungsausschuss soll mögliche Versäumnisse der Behörden vor dem Mord an dem Kasseler Regierungspräsidenten aufklären. Die Vernehmung von Ernst hatten die Oppositionsfraktionen von SPD und Linken beantragt. Der Ausschussvorsitzende Christian Heinz (CDU) hatte sich skeptisch über den zu erwartenden Ertrag seiner Anhörung geäußert. Ernsts Glaubwürdigkeit wurde in dem Mordprozess infrage gestellt, da er im Lauf der Vernehmungen verschiedene Versionen des Tathergangs erzählt hatte. Das Gericht sah ihn schließlich für schuldig an, Lübcke aus rechtsextremistischen Motiven auf der Terrasse seiner Wohnung in Nordhessen erschossen zu haben.