Berlin (epd). Klimaaktivisten der Initiative „Letzte Generation“ haben am Mittwoch in Berlin die Parteizentralen von SPD, Grünen und FDP großflächig mit oranger Farbe besprüht. Zudem hätten sich einzelne Aktivisten an Hausfassaden festgeklebt, erklärte eine Polizeisprecherin in Berlin auf Anfrage des Evangelischen Pressedienstes (epd). Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) warnte die Protestbewegung derweil vor rechtlichen Folgen. Die Aktivisten überschritten die Grenze des akzeptablen Protests und machten sich unter Umständen strafbar, sagte er in Berlin.
Auf Transparenten der Aktivisten hieß es am Mittwoch unter anderem „Was, wenn die Regierung das nicht im Griff hat“. Auf Twitter erklärte die Initiative: „Wir besprühen die Berliner Zentralen der SPD, Grünen und FDP, weil die Ampel keinen Plan hat gegen den #Klimakollaps.“ Unter anderem hieß es weiter: „Jedes Zehntel Grad zählt, warum noch warten mit #Tempolimit & #9EuroTicket?“
Betroffen war die Bundesgeschäftsstelle der Grünen am Platz vor dem Neuen Tor, die SPD-Parteizentrale in der Wilhelmstraße und die FDP-Bundesgeschäftsstelle in der Reinhardstraße. In den vergangenen Wochen hat die „Letzte Generation“ vor allem mit Straßen- und Autobahnblockaden auf ihr Anliegen aufmerksam gemacht. Wegen der möglichen Behinderung von Rettungsfahrzeugen steht sie deshalb in der Kritik. Zudem bewarfen Aktivistinnen und Aktivisten in Museen berühmte Gemälde mit Tomatensuppe oder Kartoffelbrei und klebten sich davor fest.
Dies sorgt für Kritik auch aus der Bundesregierung. „Auch ein guter Zweck heiligt nicht alle Mittel“, sagte Justizminister Buschmann. Wer Kulturschätze gefährde oder beschädige, überschreite die Grenze akzeptablen Protests und erweise seinem Anliegen einen Bärendienst. Die ins Kriminelle hineinreichenden Protestformen führten zu gesellschaftspolitisch schweren Folgen, wenn etwa Museen überlegten, Kunst nicht mehr oder nur noch unter schweren Sicherungsmaßnahmen zugänglich zu machen.
Der offene Zugang zu den Kunstwerken sei ein Anliegen des demokratischen und sozialen Rechtsstaats. „Das zu gefährden, ist ein schwerer Fehler“, sagte Buschmann. Er betonte, die Aktivisten könnten sich mit den Aktionen unter Umständen strafbar machen. „Wer fremdes Eigentum beschädigt, macht sich einer Sachbeschädigung strafbar“, sagte er. Bei Straßenblocken gehe es um die Behinderung von Hilfs- und Rettungspersonen sowie Nötigung. Wer Rettungswege oder Krankenwagen blockiere, könne sich unter Umständen fahrlässiger Körperverletzung schuldig machen. Er habe Vertrauen in die Justizbehörden, „dass sie dieses Strafrecht zur Anwendung bringen“.