Leipzig, Karlsruhe (epd). Der Bundesgerichtshof (BGH) hat eine Frau aus Sachsen-Anhalt, die ihrem schwer kranken Mann beim Sterben half, vom Vorwurf der Tötung freigesprochen. Die Angeklagte habe sich unter keinem Gesichtspunkt strafbar gemacht, urteilte die Behörde laut Mitteilung vom Donnerstag. (6 StR 68/21) Entschieden hat der in Leipzig ansässige sechste Strafsenat des Karlsruher Bundesgerichts.
„Das Verhalten der Angeklagten stellt sich nicht als Tötung ihres Ehemanns durch aktives Tun, sondern als straflose Beihilfe zu dessen Suizid dar“, heißt es in der schon am 28. Juni formulierten Begründung. Entscheidend sei, wer den lebensbeendenden Akt eigenhändig ausführe. Nicht die Frau, sondern ihr Ehemann habe das zum Tod führende Geschehen beherrscht. Behält der Sterbewillige - wie in diesem Fall - bis zuletzt die freie Entscheidung über sein Schicksal, dann töte er sich selbst, wenn auch mit fremder Hilfe.
Der Mann hatte eigenständig eine Überdosis Tabletten eingenommen. Er hatte zudem seine Frau gebeten, ihm eine Überdosis Insulin zu verabreichen, was sie auch tat. Das Insulin habe letztlich der Sicherstellung des Todeseintritts gedient, hieß es.
Das Landgericht Stendal hatte Ende 2020 die Angeklagte wegen Tötung auf Verlangen zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr verurteilt und deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt. Die Frau hatte Revision eingelegt.
Die Deutsche Stiftung Patientenschutz reagierte mit Kritik auf das Urteil. Damit werde die Tötung durch eine andere Person gebilligt. Damit sei der Damm zur aktiven Sterbehilfe gebrochen. Das Töten durch Andere müsse aber weiterhin verboten bleiben.