Hamburg, Stuttgart (epd). Im Streit um die Ausstrahlung unerlaubt gedrehter Videos aus Legehennenanlagen hat die Tierschutzorganisation Peta einen endgültigen juristischen Sieg gegen die Deutsche Frühstücksei GmbH & Co KG erzielt. Wie Peta am Mittwoch in Stuttgart mitteilte, hat das Oberlandesgericht (OLG) Hamburg die Verbreitung der Videos mitsamt den dazugehörigen Texten als rechtmäßig eingestuft. Eine Revision wurde nicht zugelassen. Laut Peta wurde das Filmmaterial unter anderem in dem ARD-Feature „Die Eierlüge“ ausgestrahlt.
Peta hatte nach eigenen Angaben im Jahr 2017 ihr zugespielte Aufnahmen veröffentlicht, die bei dem Eierkonzern entstanden waren. In dem Material seien teilweise gefiederlose und in Käfigen zusammengepferchte Hühner zu sehen, hieß es. Der Eierkonzern hatte wiederholt versucht, die Veröffentlichung gerichtlich verbieten zu lassen.
So verbot das Landgericht Hamburg per einstweiliger Verfügung zunächst, das Material zu verbreiten. Peta legte Berufung ein. Im Oktober 2018 hob das OLG Hamburg die Verbotsverfügung des Landgerichts auf. Die Deutsche Frühstücksei sei daraufhin im Hauptsacheverfahren im Juni 2019 erneut vor Gericht gezogen und mit dem jetzigen Urteil „unumstößlich“ gescheitert, so Peta. Die Aufnahmen dürften für immer gezeigt werden.
Der Bundesgerichtshof hatte laut Peta bereits im April 2018 geurteilt, dass die Verbreitung ungenehmigter Filmaufnahmen aus Bio-Hühnerställen zulässig ist, da die Pressefreiheit überwiegt - „und dies unabhängig davon, ob die Aufnahmen tatsächlich Missstände zeigen oder nicht“, so die Tierschützer.